Mehrwertsteuervorschriften für den Reise- und Tourismussektor
Laut Europäischer Kommission entsprechen die aktuell für die Reise- und Tourismusbranche geltenden Mehrwertsteuervorschriften nicht den Anforderungen eines digitalen Markts für Reisedienstleistungen.
Demnach sind die Zunahme des grenzüberschreitenden Reiseverkehrs, die Mobilität der Reisenden innerhalb der EU, die Digitalisierung und der verstärkte globale Wettbewerb nicht ausreichend abgebildet. Eine unterschiedliche Auslegung und Anwendung der Vorschriften in den einzelnen Mitgliedstaaten verzerrt nach Ansicht der Europäischen Kommission den Wettbewerb im EU-Binnenmarkt und beeinträchtigt die Wettbewerbsfähigkeit von EU-Unternehmen gegenüber Drittländern.
Daher erwägt die Europäische Kommission die Vorlage eines Legislativpakets bezüglich der für die Reise- und Tourismusbranche geltenden Mehrwertsteuervorschriften, um die folgenden für diese Branche besonders relevanten Bestimmungen zu modernisieren:
- die Sonderregelung für Reisebüros (Artikel 306 bis 310 der Mehrwertsteuer-Richtlinie),
- die mehrwertsteuerliche Behandlung von Personenbeförderungsleistungen (Artikel 48 und 148 der Mehrwertsteuer-Richtlinie).
Mit einer öffentlichen Konsultation sollen Stellungnahmen zur Funktionsweise der derzeit für die Reise- und Tourismusbranche geltenden Mehrwertsteuervorschriften eingeholt und Möglichkeiten zur Verbesserung erörtert werden. Die Konsultation richtet sich an Unternehmen der Reise- und Tourismusbranche, Mehrwertsteuer-Experten und Behörden. Die Antworten werden in die Bewertung der einschlägigen Bestimmungen einfließen und somit eine Grundlage für mögliche Änderungen der EU-Mehrwertsteuer-Richtlinie und der Mehrwertsteuer-Durchführungsverordnung darstellen.
Eine Beteiligung an der Konsultation ist bis zum 16. Oktober 2025 möglich.
- Konsultation zum MwSt-Paket für die Reise- und Tourismusbranche