Europäische Verpackungsverordnung (PPWR)

Am 22. Januar 2025 ist die Verordnung (EU) 2025/40 (EU-Verpackungsverordnung) im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden. Die EU-Verpackungsverordnung tritt damit zum 11. Februar 2025 in Kraft.
Nachdem die EU-Kommission im November 2022 Ihren Vorschlag veröffentlichte, wurde nach einem langen Verfahren mit heftigen Diskussionen die Europäische Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle, zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1020 und der Richtlinie (EU) 2019/904 sowie zur Aufhebung der Richtlinie 94/62/EG kurz PPWR im Januar 2025 im Europäischen Amtsblatt veröffentlicht.
Sie gilt nach einer 18. monatigen Übergangsfrist ab 12. August 2026 und soll die abweichenden Regelungen zu Verpackungen im europäischen Binnenmarkt harmonisieren insbesondere auch mit Blick auf die Kennzeichnungs- und Informationsanforderungen für Verpackungen. Ob sie diesem Ziel gerecht werden kann, beispielsweise auch mit Blick auf das in jedem Mitgliedsstaat einzurichtende und zu führende Herstellerregister, wird sich in der Umsetzung zeigen müssen.
Die PPWR legt Vorschriften für den gesamten Lebenszyklus von Verpackungen fest um schädlichen Auswirkungen von Verpackungen und Verpackungsabfällen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit zu verringern bzw. zu vermeiden. Konkrete Ziele für die Reduzierung von Verpackungen, insbesondere aus Kunststoff, inklusive verschiedener Verbote verdeutlichen die Ambitionen. Es werden Anforderungen an die Konformität von Verpackungen festgelegt inkl. der Nachweisführung mittels einer entsprechenden Erklärung.
Im Einklang mit dem Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft formuliert die Verordnung beispielsweise Anforderungen an Gestaltung, Wiederverwendung und Recyclingfähigkeit von Verpackungen, enthält Vorgaben für den Einsatz von Rezyklaten Rezyklateinsatz und. Die Herstellerverantwortung wird ausgeweitet.
Die Kommission hat Ende März 2026 Leitlinien zu Umsetzung veröffentlicht begleitet von einem FAQ Katalog.
Ergänzend ist das Gesetz zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40 in Vorbereitung. Damit wird die PPWR umgesetzt aber es sollen die bisher bestehenden Regelungen des Verpackungsgesetzes auch soweit wie möglich beibehalten werden. Dies betrifft insbesondere die etablierten Systeme zur erweiterten Herstellerverantwortung. Diese werden ergänzt durch eine Zulassungspflicht für Hersteller von Verpackungen, die im gewerblichen Bereich anfallen, die ihrer erweiterten Herstellerverantwortung wie bisher individuell nachkommen. Auch Organisationen, die in diesem Bereich die Herstellerverantwortung für mehrere Hersteller übernehmen, müssen ein Zulassungsverfahren durchlaufen. Weitere Informationen sowie den Kabinettentwurf finden Sie auf der Seite des Bundesumweltministeriums.
Zusammengefasst gilt es die verschiedene Herausforderungen der Verordnung zu meistern und sich frühzeitig vorzubereiten.