Einführung von ELiA Online in Sachsen
Am 1. Mai 2025 wurde in Sachsen für immissionsschutzrechtliche Genehmigungsanträge nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz der Onlinedienst ELiA Online verpflichtend eingeführt.
Der Onlinedienst löst die bisher genutzte Antragstellung mittels ELiA 2.8 ab. ELiA Online ermöglicht eine volldigitale, medienbruchfreie Antragstellung und optimiert die Bearbeitung für Antragstellende und Behörden.
Mit ELiA Online können Genehmigungsanträge für Neuanlagen, für Änderungen bestehender Anlagen und für Anzeigen bei genehmigungsbedürftigen Anlagen erstellt werden. Eine Teilmigration der Antragsdaten von ELiA 2.8 nach ELiA Online ist möglich.
Bereits begonnene Anträge können in Absprache mit der zuständigen Genehmigungsbehörde weiterhin mit ELiA 2.8 abgeschlossen werden. Der Support für ELiA 2.8 wird zum 30. Juni 2025 eingestellt. Eine Nutzung des Programms ist aber über diesen Zeitpunkt hinaus weiterhin möglich.
Die vollständige Mitteilung des Sächsischen Umweltministeriums (SMUL), weitere Informationen und Anleitungen finden Sie auf der Webseite des SMUL.
Quelle:
Sächsisches Umweltministerium
Sächsisches Umweltministerium