EU-Industrieemissionsrichtlinie
Nach intensiven Verhandlungen im Rat und Parlament der Europäischen Union ist die neue Industrieemissionsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2024/1785) am 15.07.2024 im EU-Amtsblatt erschienen und erfordert eine nationale Umsetzung. Kernelemente sind eine Ausweitung des Anwendungsbereichs, die verpflichtende Einführung von Umweltmanagementsystemen, die Erstellung von Transformationsplänen, die Verschärfung von Grenzwerten
Die Rahmenbedingungen und Anforderungen an immissionsschutzrechtliche Genehmigungen und Verfahren entwickeln sich weiter. Die Änderung der europäischen Industrieemissionsrichtlinie (IED) müssten bis Mitte 2026 national umgesetzt sein. Dafür bedarf es einer Anpassung verschiedenster Regelwerke wie dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), Bundesberggesetz (BBergG), Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und Umweltauditgesetz (UAG). Die Erweiterung des Anwendungsbereichs erfordert ferner eine Anpassung der 4. Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) a.
Es wird eine neuen 45. BImSchV zur Konkretisierung der Betreiberpflicht zur Umsetzung von Umweltmanagementsystemen eingeführt.
Ferner wird eine Anpassung der 9. BImSchV, um die Genehmigung modularer Anlagen für die chemische Industrie zu ermöglichen, und Anpassungen in der Abwasserverordnung (AbwV) sowie diverse Folgeanpassungen (unter anderem 5. BImSchV, 9. BImSchV, 11. BImSchV, 44. BImSchV und zur Deponieverordnung) notwendig.
Die dafür vom Bundesumweltministerium vorgelegten Entwürfe für ein Mantelgesetz und eine Mantelverordnung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1785 wurden sehr kontrovers diskutiert.
Am 8. Juli 2026 hat der Umweltausschuss nun die im Ausschuss geänderte Fassung befürwortet. (Kurzmeldung des Bundestags). Am darauf folgenden Tag wurde der Gesetzentwurf im Bundestag damit in zweiter Beratung angenommen.
Parallel laufen Bestrebungen der EU zur Entbürokratisierung unter anderem mittels des sog. „Umwelt-Omnibus-Pakets", indem zielgerichtete und punktuelle Erleichterungen auch im Hinblick auf die Umsetzung der IED enthalten sind. Diese betreffen vor allem den Umfang und die Ausführung des Umweltmanagementsystems.
Auf den Seiten des BMUKN finden Sie weiterführende Dokumente wie die Entwürfe der Neuregelungen sowie eine Liste über Fragen & Antworten zur Umsetzung der IED.
Hinweis:
Am 26. August 2026 laden die sächsische IHKs gemeinsam mit dem Sächsischen Umweltministerium herzlich zum Praxiswebinar „Aktuelles im Immissionsschutz – von der Weiterentwicklung von ELiA – Online bis zur Umsetzung der Industrieemissionsrichtlinie (IED)“ ein.
Am 26. August 2026 laden die sächsische IHKs gemeinsam mit dem Sächsischen Umweltministerium herzlich zum Praxiswebinar „Aktuelles im Immissionsschutz – von der Weiterentwicklung von ELiA – Online bis zur Umsetzung der Industrieemissionsrichtlinie (IED)“ ein.
Quellen:
BMUKN, Bundestag, DIHK