Aktuelle Konsultationen zur Ausgestaltung der PPWR
Die Vorgaben der EU- Verpackungsverordnung (PPWR) soll durch verschiedene weitere Rechtsakte weiter ausgestaltet werden. Dazu führt die EU aktuell folgende Konsultationen durch, zu denen die IHK Unternehmen aufruft sich zu beteiligen.
Konsultation zur Ausgestaltung der nationalen PPWR-Herstellerregister
Noch bis 10. September 2026 läuft eine Konsultation der EU zu einer Durchführungsverordnung über konkrete Vorgaben für die nationalen Herstellerregister nach der PPWR, die eine Gelegenheit bietet, direkt an die EU eine Rückmeldung insbesondere zur Herstellerverantwortung, Registrierungs- und Bevollmächtigtenpflicht zu geben. Im Entwurf geht es insbesondere darum, welche Angaben für die Registrierung erforderlich sind und in welcher Form Hersteller ihre Verpackungsmengen melden müssen.
Auch die Meldung des Bevollmächtigten spielt hier eine Rolle. Zu diesem Entwurf nimmt die EU-Kommission über ihre Initiative „Verpackungen und Verpackungsabfälle – Vorschriften über nationale Herstellerregister“ Stellungnahmen entgegen. Hier kann/sollten betroffene Unternehmen sich einbringen und schildern, welchen Aufwand die vorgesehenen Registrierungs- und Meldepflichten in mehreren EU-Staaten für sie verursachen, welche Konsequenzen diese Regelungen haben und welche Erleichterungen aus ihrer Sicht sinnvoll wären.
Für unsere Stellungnahme würden wir uns darüber hinaus ebenfalls über die Zusendung Ihrer Anmerkungen freuen (Ihre Hinweise senden Sie bitte bis 7.9.2026 direkt an monique.thalheim@chemnitz.ihk.de)
Konsultation zum Thema Kunststoffverpackung
Die Konsultation betrifft drei Rechtsakte zu Kunststoffverpackungen / Kunststoffrecyclingmaterial und deckt mehrere Aspekte in Bezug auf Verpackungen ab: 1) Berechnung und Überprüfung des Kunststoffrezyklatanteils in Verpackungen; 2) Nachhaltigkeitskriterien für Kunststoffrecyclingtechnologien; und 3) Bedingungen für die Einfuhr von Kunststoffrezyklaten oder Erzeugnissen mit Kunststoffrezyklatanteil aus Drittländern (Nicht-EU-Ländern).
Das Hintergrundpapier ist in Deutsch verfügbar. Die Rückmeldungen sind getrennt bis 16. September 2026 über folgende Aufrufe abzugeben:
- Konsultation
- Harmonisierung der Vorschriften für die Umsetzung der Anforderungen an den Rezyklatanteil in Kunststoffverpackungen:
Plastic packaging – harmonisation of rules for calculating and verifying recycled content in plastic packaging
(Mit diesem Rechtsakt werden einheitliche Vorschriften für die Umsetzung der Anforderungen an den Rezyklatanteil in Kunststoffverpackungen sichergestellt.)
- Harmonisierung der Vorschriften für die Umsetzung der Anforderungen an den Rezyklatanteil in Kunststoffverpackungen:
- Konsultation
- Bedingungen für die Einfuhr von Recyclingmaterialien in die EU zur Verwendung in Verpackungen:
Packaging and packaging waste – conditions for importing recycled materials into the EU for use in packaging
(Mit dem Rechtsakt werden methodische Regeln festgelegt, um sicherzustellen, dass Kunststoffmaterialien, die in Nicht-EU-Ländern gesammelt oder recycelt werden, in einer Weise bewertet, überprüft und zertifiziert werden, die dem in der EU für solche Materialien bestehenden System gleichwertig ist.)
- Bedingungen für die Einfuhr von Recyclingmaterialien in die EU zur Verwendung in Verpackungen:
Wir würden uns freuen, wenn wir Ihre Anmerkungen direkt an monique.thalheim@chemnitz.ihk.de auch für unsere gebündelten Stellungnahmen erhalten würden.