REACH-Kanditatenliste mit 223 besorgniserregenden Stoffen
Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat am 17. Januar 2022 nun 4 neue Stoffe als SVHCs in die Kandidatenliste unter REACH aufgenommen.
Die betroffenen Stoffe können etwa in Kosmetika, Gummi, Schmiermitteln und Kunststoffen vorkommen. Die entsprechende Auflistung inklusive der Anwednung finden Sie auf der Webseite der ECHA.
Zuletzt wurde die Kandidatenliste am 8. Juli 2021 um acht Stoffe erweitert, die laut der Mitteilung der ECHA etwa in Kosmetika, Polituren, Gummi oder Textilien, ferner in Lösemitteln, Flammschutzmitteln oder bei der Herstellung von Kunststoffprodukten zum Einsatz kommen.
Die Kandidatenliste enthält damit aktuell 223 besonders besorgniserregende Stoffe.
Schlussendlich müssen Unternehmen die sichere Verwendung dieser Chemikalien gewährleisten. Neben bspw. den Informationspflichten in der Lieferkette gemäß Artikel 33 der REACh-Verordnung müssen Sie außerdem die ECHA gemäß der Abfallrahmenrichtlinie benachrichtigen, wenn ihre Produkte besonders besorgniserregende Stoffe enthalten. Diese Meldung wird an die SCIP-Datenbank der ECHA übermittelt und die Informationen werden später auf der Website der Agentur veröffentlicht.
Quellen:
DIHK /ECHA
DIHK /ECHA