Chemikalienrecht / REACH
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Nr. 13287

Chemikalienrecht / REACH

Auf dieser Seite halten wir ausgewählte, aktuell geltende Regelungen aus dem Chemikalienrecht für Sie vor. Informieren Sie sich insbesondere auch über die am 01.06.2007 in Kraft getretene, europaweit geltende REACH-Verordnung.
REACH aktuell

Unter dieser Rubrik finden Sie aktuelle Informationen und Entwicklungen unter der europäischen Chemikalienverordnung REACH.

Selbstbedienungsverbot für Biozidprodukte

Neben dem Selbstbedienungsverbot für viele Biozidprodukte im Einzel- und Onlinehandel ab dem 1. Januar 2025 muss ein Abgabegespräch von einer sachkundigen Person durchgeführt werden. Die Sachkunde ist nachzuweisen.

Handel mit fluorierten Treibhausgasen

Ein zentrales Element der seit März 2024 gültigen F-Gase Verordnung ist die Erfordernis einer Lizenz bzw. Registrierung im F-Gas-Portal für die Ein- und Ausfuhr fluorierter Treibhausgase sowie von Erzeugnissen und Einrichtungen, die diese Stoffe enthalten.

EU-Finder für Chemikalienrecht

Unternehmen können für Ihre Stoffe das Suchtool für europäische Chemikaliengesetzgebung EUCLEF nutzen.

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Kontakt
Monique Thalheim
Monique Thalheim
Referentin Umwelt/Rohstoffe

  • +49 371 6900-1230
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Weitere Informationen
  • Merkblatt: REACh – Informationspflichten nach Art. 33 (Nr. 4062288)
  • Chemikalienrecht SMUL (Link: http://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/2551.htm )
  • Umweltbundesamt (Link: http://www.reach-info.de)
  • Europäische Chemikalienagentur (ECHA) (Link: http://echa.europa.eu/de/home)
  • REACH-Helpdesk (Link: http://www.reach-helpdesk.de/)

Wie können wir Ihnen helfen?

Unsere Anschrift:

Industrie- und Handelskammer Chemnitz
Straße der Nationen 25
09111 Chemnitz

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