Anhang XIV REACh-Verordnung aktualisiert
Die EU-Kommission hat am 23. November 2021 die Verordnung (EU) 2021/2045 zur Änderung des REACH-Anhangs XIV – zulassungspflichtige Stoffe – veröffentlicht.
Darin geht es um die Zulassungpflicht von vier Phtalaten, die als Weichmacher zum Einsatz kommen:
- Bis(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP)
- Benzylbutylphtalat (BBP)
- Dibutylphthalat (DBP)
- Diisobutylphthalat (DIBP)
Die Aktualisierung des Anhangs XIV der REACH-Verordnung hat Auswirkungen auf die weitere Verwendung des Stoffes insbesondere in Bezug auf die Anwendung in Medizinprodukten und Arzneimittelverpackungen.
Stand: 12/21