Green Deal
Aktionsplan zur Nullschadstoff-Ambition vorgelegt
Die EU-Kommission hat am 12. Mai 2021 ihren Aktionsplan zur Schadstofffreiheit von Luft, Wasser und Böden als Teil des Green Deals präsentiert. Bis 2050 soll demnach eine - bis zum bestimmten Maße - schadstofffreie Umwelt erreicht werden. Dazu definiert der Plan bis 2030 diverse Zwischenziele in verschiedenen umweltpolitischen Bereichen.
Einen inhaltlichen Schwerpunkt des Aktionsplans bildet dabei auch die Überprüfung bereits bestehender Regeln sowie die Digitalisierung. Auf Unternehmen könnten damit insgesamt mittelfristig nötige Veränderungen etwa der Produktionsprozesse zukommen.
Die Mitteilung der EU-Kommission mit einer inhaltlichen Zusammenfassung sowie den Aktionsplan in Form einer Mitteilung finden Sie auf der Webseite der Kommission.
Unter sind anderem folgende Leitinitiativen und Maßnahmen benannt:
- Engere Angleichung der Luftqualitätsnormen an die jüngsten Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation;
- Überprüfung der Normen für die Wasserqualität, auch von Flüssen und Meeren in der EU;
- Reduzierung der Schadstoffbelastung im Boden und Förderung der Wiederherstellung;
- Überprüfung eines Großteils des EU-Abfallrechts, um die Grundsätze der sauberen Kreislaufwirtschaft in die Vorschriften einzubinden;
- Förderung der Null-Schadstoffbelastung durch Produktion und Verbrauch;
- Einrichtung eines Scoreboards der Umweltleistung der EU-Regionen, um das Null-Schadstoff-Ziel in allen Regionen zu fördern;
- Verringerung gesundheitlicher Benachteiligungen durch den zurzeit unverhältnismäßig hohen Anteil an schädlichen Gesundheitsauswirkungen bei den schutzbedürftigsten Bevölkerungsgruppen;
- Verringerung des externen ökologischen Fußabdrucks der EU durch Beschränkungen der Ausfuhr von Produkten und Abfällen in Drittländer, die schädliche bzw. toxische Auswirkungen haben;
- Einrichtung so genannter „Living Labs“ für grüne digitale und intelligente Null-Schadstoff-Lösungen;
- Konsolidierung der EU-Wissenszentren für Null-Schadstoffemissionen und Einrichtung einer Null-Schadstoff-Plattform für Interessenträger;
- Verstärkung der Durchsetzung von Null-Schadstoff-Bestimmungen mit Umwelt- und anderen Behörden.
Zum Ziel der Schadstoffverringerung wird der Aktionsplan durch die Chemikalienstrategie der EU-Kommission aus dem Oktober 2020 ergänzt.
Quelle:
DIHK/ EU-Kommission,
Stand: 05/21
DIHK/ EU-Kommission,
Stand: 05/21