REACh-CLP-Biozid Helpdesk der BAuA

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) stellt im Rahmen Ihrer Aufgabe als nationale Auskunftsstelle zu REACh verschiedene Hilfen zur Umsetzung des Europäischen Chemikalienrechts zur Verfügung.
Auf der Webseite des REACh-CLP-Biozid Helpdesks wurden die vielfältigen Publikationen zusammengefasst. Mittlerweile wurden umfangreiche Leitfäden und Handlungsanleitungen zu den verschiedenen Aspekten unter REACH erarbeitet und zu Verfügung gestellt.
Die grundlegende Broschürenreihe “REACH-Info” zum Thema finden Sie unter Publikationen auf der Webseite des REACH-CLP-Biozid Helpdesks:
  • REACH-Info 1:
    Erste Schritte unter der neuen EU-Verordnung REACH
  • REACH-Info 2:
    Besonderheiten bei Zwischenprodukten und Stoffen in Forschung und Entwicklung
  • REACH-Info 3:
    Besonderheiten bei Polymeren und Monomeren
  • REACH-Info 4:
    Neustoffe und REACH
  • REACH-Info 5:
    Rechte und Pflichten des nachgeschalteten Anwenders unter REACH
  • REACH-Info 6:
    Erzeugnisse - Anforderungen an Produzenten, Importeure und Händler
  • REACH-Info 7:
    Die sozioökonomische Analyse
  • REACH-Info 8:
    Nächste Schritte unter der EU-Verordnung REACH
  • REACH-Info 9:
    REACH und Recycling
  • REACH-Info 10:
    Die Zulassung unter REACH
  • REACH-Info 11:
    Expositionsabschätzung für den Arbeitsplatz
(Stand 09/2020)