REACH: Kandidatenliste erweitert
Die Europäische Chemikalienagentur hat am 21. Januar 2025 eine Erweiterung der sogenannten Kandidatenliste im Rahmen der Chemikalienverordnung REACH um fünf Stoffe als SVHC (“substance of very high concern“) bekanntgegeben.
Damit umfasst die Kandidatenliste nun 247 Stoffe, wobei einige dieser Stoffe Gruppen von Chemikalien abdecken, sodass die Gesamtzahl der betroffenen Chemikalien höher ist (zur ECHA Mitteilung).
Im Einzelnen handelt es sich um:
- Reaktionsmasse aus Triphenylthiophosphat und tertiären butylierten Phenyl-Derivaten
Verwendung in Hydraulikflüssigkeiten, Schmiermitteln und Fetten (Zur ECHA) - Perfluamin
Verwendung in der Herstellung elektrischer, elektronischer und optischer Geräte, Maschinen und Fahrzeugen - Octamethyltrisiloxan
Verwendung in der Herstellung und/oder Formulierung von: Kosmetika, Körperpflege-/Gesundheitsprodukten, Arzneimitteln, Wasch- und Reinigungsmitteln, Beschichtungen und nichtmetallischen Oberflächenbehandlungen sowie Dicht- und Klebemitteln - 6-[(C10-C13)-Alkyl-(verzweigt, ungesättigt)-2,5-dioxopyrrolidin-1-yl]hexansäure
Verwendung in Schmiermitteln, Fetten, Trennmitteln und Metallbearbeitungsflüssigkeiten - O,O,O-Triphenylthiophosphat
Verwendung in Schmierstoffen und Fetten
Zuvor war die Kandidatenliste in 2024 ergänzt worden am:
7. November 2024 um:
- Triphenylphosphat, Verwendung als TFlammschutzmittel und Weichmacher in Polymerformulierungen, Klebstoffen und Dichtungsmitteln sowie in Kosmetika und Körperpflegeprodukten
27. Juni 2024 um:
- Bis(1-methyl-1-phenylethyl)peroxid, Verwendung als Flammschutzmittel
23. Januar 2024 um:
- 2,4,6-Tri-tert-butylphenol (EC-Nr. 211-989-5, CAS-Nr. 732-26-3, reproduktionstoxisch, persistent-bioakkumulierbar-toxisch): Verwendung z. B. zur Herstellung eines anderen Stoffes; Formulierung von Gemischen und in Kraftstoffprodukten
- 2-(2H-Benzotriazol-2-yl)-4-(1,1,3,3-tetramethylbutyl)phenol, (EC-Nr. 221-573-5, CAS-Nr. 3147-75-9, sehr persistent und sehr bioakkumulierend): Verwendung z. B. in Air-Care-Produkten, Beschichtungsprodukten, Kleb- und Dichtstoffen, Schmiermitteln und Fetten, Poliermitteln und Wachsen sowie Wasch- und Reinigungsmitteln
- 2-(dimethylamino)-2-[(4-methylphenyl)methyl]-1-[4-(morpholin-4-yl)phenyl]butan-1-on (Handelsnamen: Omnirad 379, Iragacure 379; EC-Nr. 438-340-0, CAS-Nr. 119344-86-4, reproduktionstoxisch): Verwendung z. B. in Tinten und Tonern und in Beschichtungsprodukten
- Bumetrizol (EC-Nr. 223-445-4, CAS-Nr. 3896-11-5, sehr persistent und sehr bioakkumulierend): Verwendung z. B. in Beschichtungsprodukten, Klebstoffen und Dichtungsmitteln sowie Wasch- und Reinigungsmitteln
- Oligomerisations- and Alkylreaktionsprodukte von 2-Phenylpropan and Phenol (EC-Nr. 700-960-7, sehr persistent und sehr bioakkumulierend): Verwendung z. B. als Kleb- und Dichtstoffe, Beschichtungsprodukte, Füllstoffe, Spachtelmassen, Putze, Modelliermasse, Tinten und Toner sowie Polymere.
Auf der ECHA-Homepage finden Sie die gesamte Kandidatenliste mit nun insgesamt 240 SVHC-Einträge (substances of very high concern). Die besagten Stoffe „kandidieren“ für eine Aufnahme in Anhang XIV der REACH-Verordnung, was langfristig eine Zulassungspflicht bedeuten könnte. Kurzfristig entsteht mit der Bekanntgabe die Pflicht zur Weitergabe von Informationen entlang der Lieferkette an gewerbliche Kunden, sofern mehr als 0,1 % eines Kandidatenstoffs im gelieferten Erzeugnis enthalten ist. Zudem besteht nach Artikel 7 für Hersteller oder Importeure eine Pflicht zur Notifizierung bei der ECHA und zur Eintragung in die SCIP Datenbank nach der Abfallrahmenrichtlinie.
Auf der Webseite des reach-clp-biozid-helpdesks bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) finden Sie die deutsche Übersetzung der von der ECHA veröffentlichten Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe für die Zulassung.
Stand: 01/25