Beschränkung gefährlicher Chemikalien in Kosmetika
Die Europäische Kommission hat am 29. Oktober 2021 eine Verordnung beschlossen, wonach der Einsatz von insgesamt 23 weiteren krebserregenden, erbgutverändernden oder fortpflanzungsgefährdenden, so genannten CMR Substanzen in kosmetischen Produkten im Rahmen der Kosmetik-Verordnung (EU)1223/2009 verboten wird.
Die Verordnung (EU) 2021/1902 der Kommission vom 29. Oktober 2021 zur Änderung der Anhänge II, III und V der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Verwendung bestimmter als karzinogen, mutagen oder reproduktionstoxisch eingestufter Stoffe in kosmetischen Mitteln finden Sie auf der Webseite der Europäischen Union.
Enthalten ist insbesondere auch Zinc Pyrithione als Bestandteil in Anti-Schuppen Haarwaschmitteln. Betroffene Unternehmen müssen sich demnach bis zum Inkrafttereten der Verordnung am 01. März 2022 auf die neuen Vorgaben einstellen.
Die Mitteilung ist auf der Webseite der Europäischen Kommission nachzulesen
Quelle:
DIHK, Stand 11/21
DIHK, Stand 11/21