Erste Zulassung von Chromtrioxid für fünf Verwendungen erteilt

Ein IHK-Webinar gemeinsam mit dem Zentralverband Oberflächentechnik e.V. und dem Verein zur Wahrung von Einsatz und Nutzung von Chromtrioxid und anderen Chemikalien in der Oberflächentechnik e.V. fasste den Sachstand, die Auflagen und Fristen, die an die Zulassung von Anwendungen von Chromtrioxid gestellt werden, detailliert zusammen.
Ein Kernpunkt der Präsentationen war beispielsweise, die an den Zulassungsbeschluss der EU geknüpften Auflagen und die damit einhergehenden engen Fristen.
Zulassungsinhaber müssen unter anderem:
  • bis zum 18. März 2021 neue Expositionsszenarien erstellen und diese durch ein erweitertes Sicherheitsdatenblatt (eSDB) den nachgeschalteten Anwendern zur Verfügung stellen (Verwendungsbedingungen (OC) /Risikominderungsmaßnahmen (RMM) beschreiben
  • nachgeschalteten Anwendern Anleitungen für RMM und die Durchführung von Überwachungsprogrammen zur Verfügung stellen
  • bis 18. Juni 2022 Expositionsszenarien validieren und an nachgeschaltete Anwender weitergeben
Nachgeschaltete Anwender müssen unter anderem:
  • der ECHA innerhalb von 3 Monaten nach der ersten Lieferung nach Veröffentlichung der Zulassungsentscheidung im EU-Amtsblatt mitteilen, dass ein zugelassener Stoff verwendet wird (Notification)
  • die im eSDB angegebene Expositionsszenarien einhalten und alle OC und RMM implementieren
  • innerhalb von 6 Monaten nach Zulassungsentscheidung (18.Juni 2021) Arbeitsplatz-Expositionsmessungen durchführen, mit jährlicher Wiederholung, Weiterentwicklung und Dokumentation
  • Programme zur Messung von Luft- und Abwasseremissionen einführen und an die ECHA berichten

Hintergrund:

Im Dezember 2010 wurde Chromtrioxid als besonders besorgniserregender Stoff in die Kandidatenliste für das Zulassung verfahren unter REACh, die sogenannte SVHC-Kandidatenliste aufgenommen. Im April 2013 folgte dann die Aufnahme von Chromtrioxid in Anhang XIV der REACh-Verordnung mit der Konsequenz, dass dieser wichtige Stoff der Oberflächenveredlung nach dem Ablaufdatum nur noch dann hergestellt oder verwendet werden darf, wenn die Verwendung oder Herstellung zugelassen ist.
Das Zulassungsverfahren stellt die antragstellenden Unternehmen und Konsortien vor große Herausforderungen nicht nur aufgrund des komplexen Verfahrens sondern auch aufgrund der breiten Anwendung und der vielen Anwender entlang komplexer Lieferketten des Stoffs.
Das Zulassungsverfahren gestaltete sich sehr schwierig und geht mit enormen Verzögerungen auch weit über das eigentliche „sunset date“ für die Verwendung des Stoffes ohne Zulassung (September 2017) einher. Trotz der Empfehlung der ECHA für die Zulassung mindestens einiger Verwendungen wurde das Verfahren immer wieder blockiert, die Unsicherheiten in der Branche sind groß und Arbeitsplätze stehen in Frage.
Im Dezember 2020 bestätigte dann endlich die EU-Kommission erste Zulassungen von Chromtrioxid für fünf ausgewählte Verwendungen (Formulierung, Hartverchromung, Oberflächenbehandlung Luft- und Raumfahrt, sonstige Oberflächenbehandlung, (Passivierung von verzinntem Stahl (ETP)). des sog. CTAC-Antrages. Auf der Europäischen Webseite zum EU-Recht finden Sie die Zusammenfassung des Beschlusses.
Die vorgesehene Überprüfungsfrist für Zulassungen von 7 Jahren beginnt allerdings bereits zum eigentlichen sunset date. Damit endet sie bereits im September 2024 und lässt nur wenig Zeit für die Vorbereitung der Folgeanträge für eine Verwendung auch nach 2024.
Darüber hinaus könnten sich, mit Blick auf den Einsatz von Chromtrioxid als Zwischenprodukt in Verfahren der Oberflächentechnik, das in der fertigen Chromschicht keine Rolle mehr spielt, durchaus Ausnahmen von der Zulassungspflicht erwarten lassen.
Quellen:
ECHA, ZVO, EU-Kommission; Stand 3/21