Beschränkungen für Chrom(VI)-Verbindungen
Auf Ersuchen der Europäischen Kommission bewertete die Europäische Chemikalienagentur ECHA die Risiken von Cr(VI)-Verbindungen sowie die sozioökonomischen Auswirkungen möglicher Beschränkungen.
Die Agentur kam nun zu dem Schluss, dass eine EU-weite Beschränkung gerechtfertigt ist, da Cr(VI)-Verbindungen zu den gefährlichsten krebserregenden Stoffen am Arbeitsplatz zählen.
Die vorgeschlagene Beschränkung sieht Ausnahmen für bestimmte Anwendungen vor – etwa bei der Formulierung von Gemischen, der Galvanisierung auf Kunststoff- und Metallsubstraten sowie bei bestimmten Oberflächenbehandlungen – sofern strenge Grenzwerte für die Exposition und Emissionen eingehalten werden.
Am 18.06.2025 von 14:00 bis 16:00 veranstaltet die ECHA nun ein Webinar "Restriction proposal for certain Chromium VI substances".
Das Webinar richtet sich laut ECHA unter anderem an Antragsteller und Zulassungsinhaber für die Verwendung von Chrom-VI-haltigen Substanzen, Anbieter alternativer Substanzen und Technologien, Regulierungsbehörden und Gesundheitsbehörden, sowie Consultants und Risikobewerter. Das Webinar soll Einblicke in den Beschränkungsvorschlag für bestimmte Chrom-VI-Substanzen und die Schritte der sich daran anschließenden 6-monatigen Konsultation bieten.
Der Livestream des Webinars ist auf der Webseite der ECHA abrufbar. Es ist keine Registrierung nötig.
Nächste Schritte
Die wissenschaftlichen Ausschüsse der ECHA werden den Vorschlag bewerten. Die endgültige Entscheidung über die Beschränkung trifft die Europäische Kommission gemeinsam mit den EU-Mitgliedstaaten. Weitere Infos dazu gibt es auch der ECHA Webseite.
Stand: 05/25, Quelle: DIHK, ECHA