Anforderungen an Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheider

Die Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider (42. BImSchV) ist am 20. August 2017 in Kraft getreten. Damit wurden Anforderungen an Aufbau, Betrieb und Überwachung für über 30.000 Anlagen in Deutschland erstmals umfassend rechtlich festgelegt. In einem Merkblatt (s. Weitere Informationen) fasst der DIHK die wichtigsten Pflichten für Anlagenbetreiber zusammen.
Verdunstungskühlanlagen werden vielfach als offene Rückkühlwerke bei Kälte-, Klima- oder Energieerzeugungsanlagen eingesetzt. Sie sind deshalb nicht nur in der Industrie und Energiewirtschaft, sondern auch im Handel, in der Gastronomie sowie an Hotel- oder Bürogebäuden im Einsatz.
Die Verordnung regelt auch den Betrieb von Kühltürmen mit mehr als 200 Megawatt und Nassabscheidern, die in der Industrie der Abluftreinigung dienen.
Das DIHK-Merkblatt klärt, welche Anlagen von der Verordnung betroffen sind, welche Pflichten auf Betreiber zukommen und was beim Errichten neuer Anlagen berücksichtigt werden sollte.
Um Anlagenbetreibern und Sachverständigen die Prüfung zu erleichtern, haben DIHK und das Institut für Sachverständigenwesen (IFS) eine Prüfliste entwickelt. Sie orientiert sich an den Listen von Vollzugsbehörden. Die Prüfliste ist nicht rechtsverbindlich und soll als Orientierungshilfe dienen. Den direkten Link zur Exceltabelle finden Sie unter “Weitere Informationen”.
Quelle: DIHK, Stand 06/18