EWKFonds - Fristverlängerung und keine Prüfung für Mengenmeldung
Das Umweltbundesamt (UBA) verlängert für Hersteller die Frist zur Abgabe der Mengenmeldungen auf den 15. Juni 2025. Zudem sieht das Umweltbundesamt 2025 ausnahmsweise gänzlich von der Pflicht zur externen Überprüfung und Bestätigung der Mengenmeldung für 2024 ab.
Die Möglichkeit des Umweltbundesamtes, jederzeit im Einzelfall zu verlangen, dass eine solche Prüfung durchgeführt und eine Bestätigung vorgelegt wird, bleibt hiervon aber unberührt.
Ebenso unverändert besteht die Pflicht zur Zahlung der Sonderabgabe für 2024 erstmals auf dem deutschen Markt bereitgestellte oder verkaufte Einwegkunststoffprodukte. In technischer Hinsicht wird die Mengenmeldung über 100 kg ohne Bestätigung durch einen Prüfer ab dem 02. Mai 2025 auf DIVID möglich sein.
Die vollständige Mitteilung des UBA finden Sie auf der Webseite des Einwegkunststofffonds DIVIDs.
Hinweise:
- Auf der UBA-Homepage unter “Infos und Aktuelles” ist u.a. die Liste der “Prüfer” in den entsprechenden Reitern zu finden.
- Mehr zum Thema “Registrierungs- und Meldepflichten für Einwegkunststoffprodukte"
Stand 04/25, Quellen: UBA, DIVID