Bundesregierung wertet die Einführung der Forschungszulage als Erfolg
Die Bundesregierung hat den Evaluierungsbericht zum Forschungszulagengesetz für den Zeitraum 2021 bis 2025 als Unterrichtung vorgelegt. In ihrer Stellungnahme bewertet die Bundesregierung die Forschungszulage positiv.
Nach den Ergebnissen der Evaluation hätten Unternehmen mit positiv beschiedenem Antrag ihre Ausgaben für Forschung und Entwicklung (FuE) im Durchschnitt um 13,7 Prozent und die Zahl ihrer in diesem Bereich Beschäftigten um 11,4 Prozent erhöht.
Die FuE-Aktivitäten seien damit „signifikant“ gestiegen. Weiter hervorgehoben wird, dass ein „Förder-Euro mindestens einen Euro an internen FuE-Ausgaben“ auslöse. Die Zulage führe zudem „nachweislich“ zu privaten Mehrinvestitionen. Damit zeigt sich, dass die Forschungszulage einen wertvollen und positiven Beitrag zur Förderung von Innovation und Entwicklung leistet und auch künftig mit einer weiterhin spürbaren und förderlichen Wirkung zu rechnen ist.
Die IHK Chemnitz berät Unternehmen bei der erstmaligen Beantragung der steuerlichen Forschungszulage und gibt auf der Webseite einen allgemeingültigen Überblick. Der nebenstehende Ansprechpartner freut sich über Ihre Kontaktaufnahme.
Quelle: Webseite des Bundestags - Parlamentsnachrichten