Förderprogramme
Sächsische Technologieförderung
Die bewährten ESF- und EFRE-Förderungen der EU werden unter dem Dach des SMWA fortgeführt und vereinfacht. Für die neue Förderperiode werden folgende SAB-Förderprogramme angeboten.
| Innovationsprämie: Zuschuss bei Inanspruchnahme externer F&E-Dienstleister |
Fördersatz: 50 %
jährlicher Förderbetrag: 2x 20.000 €
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Produkten, Dienstleistungen, Verfahren von KMU
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Fördersatz: 40 bis 60 %
Förderbetrag: 200.000 €
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| FuE-Projektförderung: Zuschuss für die Durchführung von innovativen technologieorientierten F&E-Projekten, die der Entwicklung von neuen oder verbesserten Produkten und Verfahren dienen | Fördersätze zwischen 30 und 60 % |
Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)
Mit dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie marktorientierte technologische Forschungs- und Entwicklungsprojekte der innovativen mittelständischen Wirtschaft in Deutschland.
Das ZIM bietet verschiedene Optionen für eine passgenaue Förderung:
- ZIM-Kooperationsprojekte - gefördert werden gemeinsame Forschungs- und Entwicklungsprojekte von zwei oder mehreren Unternehmen oder die Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen.
- ZIM-Einzelprojekte - gefördert werden einzelbetriebliche FuE-Projekte von Unternehmen, die diese Vorhaben mit eigenem Personal im Betrieb durchführen.
- ZIM-Kooperationsnetzwerke - gefördert werden externe Netzwerk-Managementleistungen von innovativen Netzwerken mit mindestens sechs mittelständischen Unternehmen, die sich zusammenschließen, um gemeinsam eine übergreifende technologische Innovation zu entwickeln.
go-innovativ - BMWi-Innovationsgutscheine
Mit go-innovativ werden externe Management- und Beratungsleistungen für kleine Unternehmen zur Vorbereitung und Durchführung von Produkt- und technischen Verfahrensinnovationen gefördert. Die Beratungsleistungen werden durch vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) autorisierte Beratungsunternehmen erbracht.
Weitere Informationen können der Webseite “BMWi-Innovationsgutscheine (go-Inno)” des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie entnommen werden.
Weitere Informationen können der Webseite “BMWi-Innovationsgutscheine (go-Inno)” des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie entnommen werden.
KMU-innovativ (BMFTR)
Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) unterstützt KMU mit einem zentralen Lotsendienst.
Mit dem Lotsendienst für Unternehmen können alle Fragen rund um KMU-innovativ schnell und umfassend telefonisch (kostenfrei: 0800 26 23 009) besprochen werden. Alle Bekanntmachungen und Informationen zu den einzelnen Technologiefeldern der Förderinitiative KMU-innovativ finden Sie hier auf der Seite unter der Überschrift „Technologiefelder", wie zum Beispiel:
Mit dem Lotsendienst für Unternehmen können alle Fragen rund um KMU-innovativ schnell und umfassend telefonisch (kostenfrei: 0800 26 23 009) besprochen werden. Alle Bekanntmachungen und Informationen zu den einzelnen Technologiefeldern der Förderinitiative KMU-innovativ finden Sie hier auf der Seite unter der Überschrift „Technologiefelder", wie zum Beispiel:
- Biomedizin
- IKT
- Materialforschung
- Klima und Energie
- autonomes Fahren
- etc.
Weitere Informationen sind auf der Webseite des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt abrufbar.
Steuerliche Forschungsförderung
Die steuerliche Forschungsförderung in Deutschland basiert auf dem Forschungszulagengesetz. Ziel ist es, Unternehmen aller Größen und Branchen – insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) – zu motivieren, mehr in Forschung und Entwicklung (FuE) zu investieren.
Die Förderung erfolgt als Steuergutschrift, die auch ausgezahlt wird, wenn keine Steuerschuld besteht, was sie besonders attraktiv für Start-ups oder Unternehmen in Schwierigkeiten macht.
Die Förderung erfolgt als Steuergutschrift, die auch ausgezahlt wird, wenn keine Steuerschuld besteht, was sie besonders attraktiv für Start-ups oder Unternehmen in Schwierigkeiten macht.
Gefördert werden Personalkosten für eigenbetriebliche Forschung sowie Auftragsforschung. Einen Musterstundenzettel (PDF), den Sie für Ihren Stundennachweis für Ihr lokales Finanzamt verwenden können, stellt das Bundesfinanzministerium zur Verfügung.
Förderfähige Projekte müssen Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung sein. Dies bestätigt die Bescheinigungsstelle Forschungszulage online.
Ab 2026 kommt zusätzlich eine Gemeinkostenpauschale von 20 % auf direkte Projektkosten hinzu.
Die Höhe der Förderung beträgt grundsätzlich 25 % der förderfähigen Aufwendungen, für KMU bis zu 35 %.
Das Antragsverfahren ist zweistufig:
- Zunächst muss das FuE-Vorhaben von der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) bestätigt werden.
- Anschließend erfolgt der Antrag beim Finanzamt über ELSTER mit der betrieblichen Jahressteuererklärung
Das Verfahren ist vollständig digital und es besteht ein Rechtsanspruch, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Durch das Wachstumschancengesetz und weitere Anpassungen wurde die Förderung kontinuierlich ausgeweitet, um den Innovationsstandort Deutschland zu stärken.
Durch das Wachstumschancengesetz und weitere Anpassungen wurde die Förderung kontinuierlich ausgeweitet, um den Innovationsstandort Deutschland zu stärken.
Interessant ist die Forschungszulage für Unternehmer,
- da sie nicht an Haushaltsmittel der EU, des Bundes oder Freistaats gebunden ist.
- Nicht von Projektträgern oder thematischen Projektanträgen abhängig ist.
- Sie kann vor, während oder nach einem Forschungsvorhaben beantragt werden.
- Es werden auch keine Zwischenberichte/Verwendungsnachweise oder Veröffentlichungen der Forschungsergebnisse verlangt.