Prüfbehörde startet operativen Betrieb

Nachdem das BMWK am 31.08. die Vergabe der Prüfbehörde für die Energiepreisbremsen nach § 2 Nr. 17 StromPBG bzw. § 2 Nr. 11 EWPBG an PwC und atene bekanntgegeben hat, ist mit der Bereitstellung der Internetpräsenz zwischenzeitlich auch deren operativer Betrieb gestartet.
Die Prüfbehörde ist im Wesentlichen für folgende Sachverhalte da: Einhaltung der beihilferechtlichen Höchstgrenzen, Einhaltung der Verpflichtung zum Erhalt von Arbeitsplätzen sowie das Boni- und Dividendenverbot für gewerbliche Energieverbraucher. Ihr wurde außerdem die Bearbeitung der Anträge sog. atypischer Verbräuche nach § 12b StromPBG bzw. § 37a EWPBG übertragen.
Für die gesetzlich vorgesehenen Mitteilungspflichten an die Prüfbehörde stehen vorerst die bekannten Mail-Adressen zur Verfügung:
Für Rückfragen erreichen Sie die Prüfbehörde unter +49 30 2636 1111 bzw. de_pruefbehoerde_epb@pwc.com