Klimaschutzverträge
Den Kern des Förderinstrumentes bilden Verträge zwischen Bund und Unternehmen. Diese sollen klimafreundlicher Produktionsprozesse im Vergleich zu konventionellen Herstellungsverfahren fördern, indem die Mehrkosten konventioneller Verfahren ausgeglichen werden.
Ein Schwerpunkt der aktuellen Gebotsrunde liegt unter anderem auf CCU/S-Projekten. Interessierte Unternehmen haben haben bis zum 01. Dezember 2025 Zeit Skizzen ihre Dekarbonisierungsvorhaben einzureichen und für diese einen Antrag auf Zulassung zum Gebotsverfahren 2026 zu stellen.
Die erste “Digitale Sprechstunde zu den CO2-Differenzverträgen” des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie fand am 14.10.2025 statt. Und ist auf der Informationsseite der Klimaschutzverträge als Aufzeichnung abrufbar.
Die weiteren Termine in der Veranstaltungsreihe finden wie folgt statt:
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23.10.2025, von 10 Uhr bis 11 UhrFokusthema „Hinweise zu Förderfähigkeit und Antragstellung“
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28.10.2025, von 10 Uhr bis 11 UhrFokusthema „Anpassungsmöglichkeiten und Flexibilitäten“
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04.11.2025, von 10 Uhr bis 11 UhrFokusthema „Referenzsysteme und –anlagen“
Auf der Website https://www.klimaschutzvertraege.info finden Sie alle Informationen zum Ablauf des Verfahrens, die bis zum Ablauf des 1. Dezember 2025 einzureichenden Unterlagen sowie eine aktualisierte Version des Handbuchs für das Förderprogramm. Fragen zum Vorverfahren 2026 können Sie gerne an fragen@klimaschutzvertraege.info stellen.
Den Entwurf der Regeln des Förderprogramms für das Gebotsverfahren 2026 finden Sie ebenfalls aufunserer Website. Anpassungen der Förderrichtlinie werden derzeit geprüft. Wir möchten daher alle Industrieunternehmen dazu ermutigen, mit ihren großen Dekarbonisierungsvorhaben am Vorverfahren 2026 teilzunehmen. Nur wenn wir Ihre Vorhaben kennen, können wir das Förderprogramm passgenau ausgestalten. Sollten Sie Fragen dazu haben, ob Ihr Vorhaben prinzipiell für einen CO2-Differenzvertrag (Klimaschutzvertrag) in Betracht kommt, kontaktieren Sie uns gerne unter fragen@klimaschutzvertraege.info!
Aktuell steht die Durchführung des Gebotsverfahrens 2026 unter Haushaltsvorbehalt. Auch bedarf die Durchführung des Gebotsverfahrens 2026 einer beihilferechtlichen Genehmigung durch die EU-Kommission. Wir starten das Vorverfahren aber bereits jetzt, um einen schnellen Start des Gebotsverfahrens im kommenden Jahr gewährleisten zu können.