Weiterbildungsstipendium

Absolventen einer Berufsausbildung können über maximal 3 Jahre Fördermittel in Höhe von max. 8.700,- € für die Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen erhalten. Die Eigenbeteiligung beträgt 10%.
Fördervoraussetzungen sind eine besonders erfolgreiche IHK-Abschlussprüfung (Gesamtergebnis mind. 87 Punkte) in einem anerkannten Ausbildungsberuf sowie ein Alter unter 25 Jahre. Studenten können nicht gefördert werden. Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch.
Detaillierte Informationen finden Sie auch im Merkblatt zur Begabtenförderung.