Weiterbildungsstipendium - Merkblatt
Begabtenförderung, berufliche Bildung
Die Anwendung des Förderprogrammes erfolgt nach den Richtlinien des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) über die Begabtenförderung berufliche Bildung für junge Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung.
Wer kann sich bewerben?
Bewerben können sich erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen im Anschluss an die duale Berufsausbildung.
Die Qualifizierung wird nachgewiesen
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durch das Ergebnis der Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten
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oder durch besonders erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb
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oder durch begründeten Vorschlag eines Betriebes oder der Berufsschule.
Die Bewerber dürfen bei Beginn der Förderung das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (es gibt Anrechnungsmöglichkeiten von Erziehungszeiten, Grundwehr- oder Zivildienst)
Da nur eine begrenzte Anzahl an Stipendienplätzen zur Verfügung steht, wird bei Bewerbungsüberhang ein internes Auswahlverfahren durchgeführt. Ein Rechtsanspruch auf die Aufnahme in die Begabtenförderung besteht nicht.
Was wird gefördert?
Durch Zuschüsse zu den Kosten werden anspruchsvolle fachbezogene berufliche oder berufsübergreifende Weiterbildungen gefördert. Auch anspruchsvolle Maßnahmen, die der Entwicklung fachübergreifender und allgemeiner beruflicher oder sozialer Kompetenzen oder der Persönlichkeitsbildung dienen, sind förderfähig. Förderschwerpunkte sind u. a. Maßnah- men der beruflichen Aufstiegsfortbildung (z. B. zum Meister, Fachwirt, Fachkaufmann, Betriebswirt, staatlich geprüfter Techniker etc.), aber auch Intensivsprachkurse im mutter- sprachlichen Ausland.
Darüber hinaus können auch berufsbegleitende Studiengänge gefördert werden, wenn der Stipendiat ein Beschäftigungsverhältnis mit einer regelmäßigen Wochenarbeitszeit von mindestens 15 Stunden nachweisen kann.
Was kann nicht gefördert werden?
Nicht förderfähig sind Vollzeitstudiengänge zum Erwerb akademischer Abschlüsse, Zweitausbildungen, Lehrgänge zum Erwerb allgemeinbildender Schulabschlüsse und Bildungsmaßnahmen mit hohem außerberuflichem Programmanteil.
Wie erfolgt die Förderung?
Die Stipendiatinnen und Stipendiaten erhalten auf Antrag Zuschüsse zu den Kosten förder- fähiger Weiterbildungsmaßnahmen. Förderfähige Kosten sind Maßnahme-, Fahrt- und Aufenthaltskosten sowie Prüfungskosten. Zudem haben Stipendiaten die Möglichkeit, im ersten Förderjahr zusammen mit einem Maßnahmeantrag einen IT-Zuschuss zum Erwerb eines Computers in Höhe von 250 € zu beantragen. Von Dritten gewährte Zuschüsse für dieselbe Maßnahme werden auf den Förderbetrag angerechnet. Der Förderbetrag wird nach den Angaben im Antrag vorläufig festgelegt und nach Abschluss der Maßnahme endgültig festgesetzt.
Die Höhe der Förderung soll innerhalb eines Kalenderjahres 3145 Euro nicht übersteigen. Die Höchstförderung von 9135 Euro darf in den drei Förderjahren nicht überschritten werden. Die Förderung wird unabhängig von der Höhe des Einkommens und Vermögens des Stipendiaten und etwaiger Unterhaltsansprüche geleistet.
Es ist ein Eigenanteil an den Kosten von 10% pro Maßnahme zu tragen.
Wer ist zuständig?
Für die Beratung, Auswahl und Betreuung der Stipendiatinnen und Stipendiaten ist jeweils die Kammer zuständig, bei der das Berufsausbildungsverhältnis eines Antragstellers eingetragen war.
Für Absolventinnen und Absolventen, deren Lehrverträge bei der IHK Chemnitz registriert waren und die die vorgenannten Aufnahmebedingungen erfüllen, ist der Ansprechpartner die
IHK Chemnitz
GB Bildung, Nicole Hoffmann
Straße der Nationen 25, 09111 Chemnitz
GB Bildung, Nicole Hoffmann
Straße der Nationen 25, 09111 Chemnitz
Wie bewirbt man sich?
- E-Mail an Ihre Ansprechpartnerin der zuständigen Stelle (IHK Chemnitz)
→ Zusendung des Aufnahmeantrages an Sie
Folgende Dokumente werden zum Antrag auf Aufnahme in die Begabtenförderung benötigt:
/ Kopie des Berufsabschlusszeugnisses (IHK)
/ Nachweis über die zum Zeitpunkt der Antragstellung ausgeübte Berufstätigkeit (Beschäftigungsnachweis vom Arbeitgeber - keinen Arbeitsvertrag!) mit Angaben zu den wöchentlichen Arbeitsstunden und Befristung/Nicht-Befristung des Arbeitsvertrages
| 1. | E-Mail an Ihre Ansprechpartnerin der zuständigen Stelle (IHK Chemnitz) →Zusendung des Aufnahmeantrages an Sie |
| Folgende Dokumente werden zum Antrag auf Aufnahme in die Begabtenförderung benötigt: | |
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| 2. | Bestätigung des Einganges Ihrer Antragsunterlagen |
| 3. | Auswahlverfahren nach Ende der Bewerbungsfrist |
| 4. | Info über Ihre Aufnahme per E-Mail |
Weiterhin kann ein "begründeter Vorschlag" des Betriebes oder der Berufsschule an die IHK gerichtet werden, in dem unter Darlegung der besonderen Leistungsfähigkeiten die Aufnahme in das Förderprogramm Begabtenförderung berufliche Bildung vorgeschlagen wird.
Wann bewirbt man sich?
Anträge auf Aufnahme in die Begabtenförderung können immer eingereicht werden.
Für den Förderzeitraum vom 01.01.2027 – 31.12.2029 endet die Bewerbungsfrist am 31.10.2026.
Für den Förderzeitraum vom 01.01.2027 – 31.12.2029 endet die Bewerbungsfrist am 31.10.2026.
Weitere Informationen zum Weiterbildungsstipendium finden Sie unter:
Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung - Weiterbildungsstipendium
http:/www.sbb-stipendien.de
http:/www.sbb-stipendien.de
Stand: November 2025