Übersetzung des IHK-Fortbildungszeugnisses
Wer sich als Absolventin oder Absolvent einer IHK-Fortbildungsprüfung im internationalen Umfeld bewegt, ist auf Zeugnisübersetzungen angewiesen, welche die beruflichen Qualifikation im Ausland verständlich darstellen. Hierfür stellen die Industrie- und Handelskammern auf Wunsch Übersetzungen Ihrer Zeugnisse – mit und ohne Noten – in Englisch und Französisch bereit.
Erstmals existieren damit einheitliche Zeugnisübersetzungen der IHKs, mitdenen die Vergleichbarkeit deutscher Abschlüsse im Ausland erleichtert wird.Die Übersetzungen verleihen allerdings keine neuen Titel. Das deutsche Originalzeugnis behält durch Siegel und Unterschrift seinen besonderen Stellenwert.
Die Übersetzungen der IHKs folgen bundeseinheitlichen Empfehlungen, um dadurch den Wiedererkennungswert im Ausland zu stärken. Sie sind auf ein wirtschaftsnahes Vokabular ausgerichtet. Soweit möglich, orientieren sie sich an den Standards der Mutterländer der englischen und französischen Sprache. Allerdings entsprechen deutsche Abschlüsse inhaltlich i.d.R. selbst dann nicht ausländischen Abschlüssen, wenn die Abschlussbezeichnungen gleich sind: Inhalte, Voraussetzungen und Umfang der Qualifikation können verschieden sein. Daher sagen die Zeugnisübersetzungen nichts über die Möglichkeit von Gleichstellung und Anrechnung aus und bewirken keinerlei Rechtsansprüche im Ausland.
Neben den aktuellen IHK-Übersetzungen existieren noch ältere Varianten von IHK-Übersetzungen, der Europass der Europäischen Union oder freie Übersetzungen durch kommerzielle Dienstleister. Auch diese lassen sich weiter nutzen, wenngleich sie in der Wortwahl anders ausfallen können.
Für weitere Informationen zu Zeugnisübersetzungen, Einordnung in den Deutschen Qualifikationsrahmen etc. wenden Sie sich bitte an die bei der IHK Chemnitz für die jeweilige Fortbildungsprüfung zuständigen Ansprechpartner .
Die Übersetzungen werden auf Anfrage gegen Entgelt ausgegeben.