Umschulung
Eine Umschulung soll nach § 1 Abs. 5 Berufsbildungsgesetz (BBiG) zu einer anderen beruflichen Tätigkeit befähigen.
Die Umschulung ist somit eine Möglichkeit, sich für einen anderen Beruf zu qualifizieren, wenn der bisherige Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann oder um eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden oder einen Berufsabschluss im Erwachsenenalter nachzuholen.
Beratung
Umschulungsberatung
Berater Berufliche Bildung der Industrie- und Handelskammern sind verpflichtet, neben der Durchführung der Eignungsfeststellung der Umschulungsstätten auch die Durchführung der Umschulungsmaßnahmen zu überwachen.