Umschulungsberatung und Überwachung der Umschulung
Nach dem Berufsbildungsgesetz sind die Berater Berufliche Bildung der Industrie- und Handelskammern verpflichtet, neben der Durchführung der Eignungsfeststellung der Umschulungsstätten auch die Durchführung der Umschulungsmaßnahmen zu überwachen.
Umschulungseinrichtungen müssen bestimmten Mindestanforderungen genügen, die von der IHK im Rahmen ihrer Überwachungspflicht von Beginn der Maßnahme und während der Umschulung überprüft werden:
- Eignung der Umschulungsstätte nach Art und Einrichtung
- Eignung der Ausbilderpersonen
- Konzeption der außerbetrieblichen Umschulungsmaßnahme nach Inhalt, Art, Dauer und Ziel
- Einbeziehung einer betrieblichen, anwendungsbezogenen Ausbildungsphase (Praktikum).
Zwischenprüfungen sind für Umschülerinnen und Umschüler laut Berufsbildungsgesetz (§§ 58 ff.) nicht verbindlich geregelt und daher freiwillig.
Auf Antrag werden Umschülerinnen und Umschüler zu Zwischenprüfung zugelassen (§ 48 Abs. 3 BBiG). Den Teilnahmewunsch an einer Zwischenprüfung müssen Umschülerinnen und Umschüler zusammen mit dem Einreichen des Umschulungsvertrages schriftlich bei der IHK anzeigen.
Auf Antrag werden Umschülerinnen und Umschüler zu Zwischenprüfung zugelassen (§ 48 Abs. 3 BBiG). Den Teilnahmewunsch an einer Zwischenprüfung müssen Umschülerinnen und Umschüler zusammen mit dem Einreichen des Umschulungsvertrages schriftlich bei der IHK anzeigen.
Die Berater und Beraterinnen Berufliche Bildung beraten Umschulungsträger und Ausbildungsstätten
- zu Richtlinien für Umschulungsmaßnahmen auf Grundlage der durch die IHK Chemnitz erlassenen "Regelung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 299 KB) zur Vorbereitung und Durchführung von Umschulungen in anerkannten Ausbildungsberufen (Eignung von Umschulungsträgern)"
- zu den Gebühren der Umschulung
- zur Verfahrensweise bei der Einreichung einer Umschulungskonzeption unter Verwendung eines standardisierten Deckblattes (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 90 KB), sowie Erhebungsbogens (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 122 KB) zur Bereitstellung eines betrieblichen Praktikumsplatzes
Kontakt:
Berater und Beraterinnen der Beruflichen Bildung
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