Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit
Die IHK Chemnitz gewährt für die ehrenamtliche Mitwirkung in den Prüfungsausschüssen, dem Berufsbildungsausschuss und dem Schlichtungsausschuss eine Entschädigung in Anwendung des Justitzvergütungs- und Entschädigungsgesetzes (JVEG).
Einzelheiten sind in der Entschädigungsregelung festgelegt.
Im Rahmen des Online-Portals “Web-Fachverfahren Prüfer” können Sie Ihre Prüferentschädigung online einreichen.
Dies bedeutet eine schnellere und komfortablere Zuarbeit Ihrer Entschädigungsdaten von Ihren mobilen Geräten (wie Handy, Tablet, Laptop) oder dem PC zu jeder Tageszeit. Zusätzlich können Sie die von Ihren IHK-Betreuer/-in zugeordneten Termine einsehen.
- Login zum Portal “Web-Fachverfahren Prüfer”
Prüfer/-innen erhalten Ihre Zugangsdaten postalisch. Voraussetzung ist die Zuordnung des jeweiligen Prüfungsausschusses zum „Webverfahren Prüfer“.
Sollten Sie Interesse an dem Online-Verfahren haben, so informieren Sie bitte Ihren zuständigen IHK-Betreuer/-in. Weitere Informationen zum Portal “Web-Fachverfahren Prüfer” haben wir für Sie übersichtlich in einem Dokument (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 2325 KB)zusammengefasst. Bitte beachten Sie, dass mit Ihrer Registrierung im Webfachverfahren das papierbasierte Entschädigungsformular entfällt.
Für Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gern auch beratend zur Verfügung.