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Entschädigungsregelung für ehrenamtliche Tätigkeit
Seit 1. April 2026 ist die aktuelle Regelung zur Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Mitglieder der Prüfungsausschüsse, des Berufsbildungsausschusses und des Schlichtungsausschusses der IHK Chemnitz in Kraft.