Entschädigungsregelung für ehrenamtliche Tätigkeit der IHK Chemnitz

Seit 1. April 2026 ist die aktuelle Regelung zur Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Mitglieder der Prüfungsausschüsse, des Berufsbildungsausschusses und des Schlichtungsausschusses der IHK Chemnitz in Kraft.
Mit der Regelung würdigt die IHK Chemnitz das große Engagement der ehrenamtlich tätigen Prüferinnen und Prüfer sowie der Mitglieder des Berufsbildungs- und des Schlichtungsausschusses. Sie leisten mit ihrer Fachkompetenz, ihrer Erfahrung und ihrem zeitlichen Einsatz einen unverzichtbaren Beitrag zur Qualität und Verlässlichkeit der beruflichen Aus- und Weiterbildung in der Region.
Ein wesentlicher Bestandteil der Anpassung ist die Erhöhung der Entschädigung für Zeitversäumnis auf 9,00 Euro pro Stunde. Die Entschädigung wird für höchstens zehn Stunden je Tag gewährt; die letzte angefangene Stunde wird voll gerechnet.
Angepasst wurden darüber hinaus die Entschädigungen für weitere prüfungsbezogene Tätigkeiten. Dazu gehören insbesondere die Korrektur schriftlicher Prüfungsaufgaben, die Sichtung und Bewertung von Anträgen für Projekte, Reporte, Projektarbeiten, Dokumentationen oder Facharbeiten, die Korrektur von Projektarbeiten sowie die Erstellung von Prüfungsaufgaben.
Neu aufgenommen wurde bei den Entschädigungstatbeständen die Teilnahme an Schulungen, soweit diese zur Ausübung des Ehrenamtes erforderlich sind.
Die Entschädigungsansprüche sind elektronisch über das „Webfachverfahren Prüfer“ geltend zu machen. Die Anträge sind spätestens vier Wochen nach Beendigung der jeweiligen Prüfertätigkeit einzureichen. Der Anspruch erlischt, wenn er nicht im laufenden Kalenderjahr, spätestens jedoch bis zum 31. Januar des Folgejahres, geltend gemacht wird.
Bitte beachten Sie:
Für die steuerliche Behandlung der gewährten Entschädigung sind die Anspruchsberechtigten selbst verantwortlich. Ab dem Jahr 2026 beträgt der Steuerfreibetrag für begünstigte nebenberufliche Tätigkeiten nach § 3 Nr. 26 EStG, beispielsweise für ehrenamtliche Prüferinnen und Prüfer sowie Prüfungsaufgabenerstellerinnen und Prüfungsaufgabenersteller, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, 3.300 Euro pro Jahr. Für sonstige ehrenamtliche nebenberufliche Tätigkeiten, beispielsweise ehrenamtliche Prüfungsaufsichten, beträgt der Steuerfreibetrag 960 Euro pro Jahr, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt sind.
Die Regelung zur Entschädigung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 146 KB) der ehrenamtlich tätigen Mitglieder der Prüfungsausschüsse, des Berufsbildungsausschusses und des Schlichtungsausschusses der IHK Chemnitz steht Ihnen zur Verfügung.