Neue Regelungen: Fachwirt/-in Büro- Projektorganisation

Ab der Prüfungsperiode Frühjahr 2027 gelten für die schriftliche Prüfung zum Fortbildungsabschluss „Geprüfter Fachwirt/Geprüfte Fachwirtin für Büro- und Projektorganisation“ neue Regelungen zur Verwendung von Hilfsmitteln.
Künftig sind grundsätzlich alle nicht elektronischen Hilfsmittel zugelassen. Dazu gehören beispielsweise Gesetzestexte, Nachschlagewerke, Tabellenbücher, Formelsammlungen oder eigene schriftliche Unterlagen. Nicht zugelassen sind elektronische Geräte und elektronische Hilfsmittel jeglicher Art. Eine Ausnahme bildet lediglich der Taschenrechner.
Mit dieser Regelung wird die Prüfung noch stärker an den Anforderungen der beruflichen Praxis ausgerichtet. Fachkräfte greifen im Arbeitsalltag regelmäßig auf Regelwerke, Fachliteratur und weitere Informationsquellen zurück. Entscheidend ist daher nicht das reine Auswendiglernen von Informationen, sondern die Fähigkeit, vorhandenes Wissen fachgerecht anzuwenden, zu bewerten und daraus fundierte Lösungen abzuleiten.

Fachliche Kompetenz steht im Mittelpunkt

Auch bei freigegebenen Hilfsmitteln bleibt die persönliche Leistung der Prüfungsteilnehmenden maßgeblich. Bewertet werden insbesondere:
  • die fachliche Argumentation,
  • die strukturierte und nachvollziehbare Darstellung von Lösungen,
  • die sachgerechte Anwendung von Informationen sowie
  • die Fähigkeit, berufliche Problemstellungen eigenständig zu bearbeiten.
Das bloße Abschreiben von Textpassagen aus Hilfsmitteln führt nicht zu einer guten Prüfungsleistung. Erfolgreich ist, wer Informationen zielgerichtet auswählt, miteinander verknüpft und fachlich richtig einsetzt.

Auswirkungen auf die Prüfungsvorbereitung

Für Bildungsträger und Prüfungsteilnehmende bedeutet die Neuregelung, dass der Fokus der Vorbereitung noch stärker auf Handlungskompetenz und Verständnis gelegt werden sollte.
Im Mittelpunkt stehen künftig insbesondere:
  • das Verständnis fachlicher Zusammenhänge,
  • die sichere Anwendung von Regelwerken und Fachinformationen,
  • die Bearbeitung typischer beruflicher Problemstellungen sowie
  • das Treffen und Begründen fachlich fundierter Entscheidungen.
Empfehlenswert ist es, den Umgang mit Nachschlagewerken und anderen zugelassenen Hilfsmitteln bereits in der Vorbereitung gezielt zu trainieren. Ebenso wichtig bleibt die Fähigkeit, Lösungen klar, strukturiert und nachvollziehbar darzustellen.

Hinweise für Prüferinnen und Prüfer

Die Neuregelung unterstreicht den handlungsorientierten Charakter der Fortbildungsprüfung. Im Vordergrund steht weiterhin die Bewertung beruflicher Handlungskompetenz. Maßgeblich ist nicht, welche Informationen nachgeschlagen werden können, sondern wie Prüfungsteilnehmende diese Informationen fachlich nutzen, bewerten und in ihre Lösungsansätze einbeziehen.