Neue Bewertungsregeln in der Sachkundeprüfung Bewachungsgewerbe

Die IHK-Organisation aktualisiert die Bewertungskriterien für die Sachkundeprüfungen im Bewachungsgewerbe. Diese Änderungen betreffen den schriftlichen Teil der Prüfung und treten ab dem 1. Juli 2025 in Kraft.
Zum Hintergrund: Aktuell werden in den Sachkundeprüfungen im Bewachungsgewerbe Punkte für eine Aufgabe nur dann vergeben, wenn die Richtig/Falsch-Markierungen für die Antwortvorschläge genau mit der Musterlösung übereinstimmen. Das bedeutet, wenn bei einer Multiple-Choice-Frage nur eine Antwort richtig markiert wurde und eine zweite richtige Antwort nicht oder eine falsche Antwort markiert wurde, gibt es nach den derzeit geltenden Bewertungskriterien keinen Punkt.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
  • Teilantworten zählen: Ab dem 1. Juli 2025 werden auch Teilantworten bewertet. Das bedeutet, dass für jede richtige Teilantwort Punkte vergeben werden.
Beispiel: Bei einer Multiple-Choice-Frage gibt es einen Punkt für jede korrekt markierte Antwort, auch wenn nicht alle richtigen Antworten markiert wurden.
  • Automatische Auswertung: Die elektronische Auswertung des schriftlichen Prüfungsteils wird entsprechend angepasst.
  • Mehr Prüfungsfragen: Da ab dem 1. Juli 2025 auch Teilpunkte zu vergeben sind, können mehr Punkte erzielt werden. Um die neue Bewertung auszugleichen, wird die Anzahl der Prüfungsfragen erhöht. Das Niveau der Prüfung bleibt jedoch gleich. Der Rahmenstoffplan und die Verteilung der Schwerpunkte bleiben unverändert.
  • Keine Änderungen im mündlichen Prüfungsteil.
Die neuen Bewertungsegeln werden bundesweit zum Stichtag 01.07.2025 bei allen IHKs umgesetzt. Die aktuellen Bewertungskriterien des schriftlichen Prüfungsteils gelten bis zum 30.06.2025:
Aktuelle Bewertung (bis 30.06.2025):
  • 72 Prüfungsfragen, maximal 100 Punkte.
  • Zum Bestehen sind mindestens 50 Punkte (50 %) erforderlich.
Neue Bewertung (ab 01.07.2025):
  • 82 Prüfungsfragen, maximal 120 Punkte.
  • Zum Bestehen sind mindestens 60 Punkte (50 %) erforderlich.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Quelle: DIHK