Berufskraftfahrerqualifikation: Neue Prüfungsregelungen
Die Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung wurde im August 2026 bundesweit geändert. Ziel der Neuregelungen ist es, den Zugang zum Beruf des Kraftfahrers zu erleichtern und dem Fahrermangel im Güter- und Personenverkehr entgegenzuwirken.
Die Änderungen betreffen insbesondere die Prüfungen zur beschleunigten Grundqualifikation von den Industrie- und Handelskammern.
Die IHK Chemnitz setzt die neuen Regelungen bereits um und erweitert ihr Prüfungsangebot entsprechend. Die hierzu erforderlichen Satzungsänderungen sollen von der Vollversammlung der IHK Chemnitz im November 2026 beschlossen werden.
Prüfung zur beschleunigten Grundqualifikation jetzt auch in Fremdsprachen möglich
Eine wesentliche Neuerung betrifft die Prüfung zur beschleunigten Grundqualifikation. Diese kann künftig nicht nur in deutscher Sprache, sondern auch in mehreren Fremdsprachen abgelegt werden. Die Prüfung kann künftig in den Sprachen Albanisch, Englisch, Hocharabisch, Kroatisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Türkisch und Ukrainisch abgelegt werden.
Die IHK Chemnitz bietet Fremdsprachenprüfungen bereits seit Oktober 2026 an. Damit erhalten Unternehmen zusätzliche Möglichkeiten, internationale Fachkräfte schneller in den Beruf zu integrieren.
Für Teilnehmende bedeutet dies, dass sprachliche Hürden bei der theoretischen Prüfung reduziert werden können. Die fachlichen Anforderungen der Prüfung bleiben dabei unverändert.
Kürzung der praktischen Prüfung bei der Grundqualifikation
Eine weitere Änderung betrifft die praktische Prüfung im Rahmen der Grundqualifikation. Die bisherige Mindestdauer der praktischen Prüfung wurde von 120 Minuten auf 90 Minuten verkürzt. Die praktische Prüfung besteht weiterhin aus einer Fahrprüfung sowie einem praktischen Prüfungsteil.
Durch die Neuregelung wird die Prüfungsdurchführung effizienter gestaltet, ohne die Anforderungen an die berufliche Handlungskompetenz der angehenden Berufskraftfahrer zu senken.
Vorteile für Unternehmen der Verkehrsbranche
Die neuen Regelungen unterstützen Speditionen, Logistikunternehmen, Omnibusbetriebe und weitere Verkehrsunternehmen bei der Gewinnung und Qualifizierung von Fahrpersonal. Insbesondere die Möglichkeit von Fremdsprachenprüfungen eröffnet zusätzliche Perspektiven für die Integration internationaler Arbeitskräfte.
Gleichzeitig tragen die verkürzten praktischen Prüfungszeiten zu einer flexibleren Prüfungsorganisation bei.
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