Mindestausbildungsvergütung für 2026 veröffentlicht
Seit 2020 hat der Gesetzgeber im § 17 des Berufsbildungsgesetzes eine Mindestausbildungsvergütung festgelegt. Am 10. Oktober 2025 wurde die Höhe der Mindestausbildungsvergütung für 2026 veröffentlicht.
Beginn der Ausbildung
|
1. Ausbildungs-
jahr |
2. Ausbildungs-
jahr (+18 Prozent) |
3. Ausbildungs-
jahr (+35 Prozent) |
4. Ausbildungs-
jahr (+40 Prozent) |
---|---|---|---|---|
01.01.2026 bis 31.12.2026
|
724 EUR
|
854 EUR
|
977 EUR
|
1.014 EUR
|
Die Mindestausbildungsvergütung müssen Unternehmen mit ihren Auszubildenden wenigstens vereinbaren, wenn sie keiner Tarifbindung unterliegen bzw. in der eigenen Branche keine Tarife existieren.
Tarifgebundene Ausbildungsbetriebe zahlen die tariflichen Ausbildungsvergütungen, auch wenn diese unter der geltenden Mindestausbildungsvergütung liegen sollten.
Die Ausbildungsvergütung ist ein wesentlicher Bestandteil des Ausbildungsvertrages. Die Ausbildungsberaterinnen und Ausbildungsberater der IHK beraten Sie bei Fragen dazu gern.