IHK FOSA und Anerkennungsgesetz feiern Jubiläum

10 Jahre Berufsanerkennung

Den Wandel gemeistert
Das im April 2012 in Kraft getretene Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) sorgte auf dem Arbeitsmarkt für ein absolutes Novum: Mit ihm gab es erstmals auch für den Bereich der dualen Ausbildungsberufe einen rechtsverbindlichen Anspruch, nach einheitlich definierten Maßstäben zu überprüfen, inwieweit ausländische Berufsqualifikationen mit deutschen Berufsausbildungen vergleichbar sind.
Durch das Verfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit können ausländische Fachkräfte zeigen, welche Berufsqualifikationen tatsächlich hinter fremdsprachigen Ausbildungsnachweisen stehen. Gleichfalls bleiben diese auch für Arbeitgeber nicht länger ein Buch mit sieben Siegeln.
 
Erfolgreiche Aktivierung von Fachkräftepotenzial
Zeitgleich zum Inkrafttreten des Anerkennungsgesetzes gründeten 76 Industrie- und Handelskammern die IHK Foreign Skills Approval (IHK FOSA) mit Sitz in Nürnberg. Nach einer Dekade Erfahrungen in der Anwendungspraxis als zuständige Stelle kann die IHK FOSA auf beachtliche Leistungsmarken auf der Habenseite verweisen: Seither wurden über 45.000 Anträge zu Ausbildungsabschlüssen aus 153 Ländern bearbeitet. Über 32.000 Gleichwertigkeitsbescheide wurden erteilt.
Dieses Potenzial an Fachkräften hat die IHK FOSA durch ihre Arbeit für den deutschen Arbeitsmarkt hinzugewonnen und somit dazu beigetragen, den Fachkräftemangel in Industrie und Handel weiter abzufedern.
 
Gebündelte Effizienz
Das Votum der Industrie- und Handelskammern, diese anspruchsvolle Aufgabe einer zentralen Stelle zu übertragen und dort Kompetenzen im Hinblick auf Fremdsprachenkenntnisse, berufskundliches Wissen und ausländische Bildungssysteme zu bündeln, war weitsichtig und wegweisend. Mit dieser Entscheidung einher geht ein qualitativ hochwertiges Verfahren mit einheitlichen Entscheidungsmaßstäben, die gleich wo - ob in Garmisch oder Kiel - deutschlandweit gelten.      
     
Starkes Engagement der Industrie- und Handelskammern               
Die IHK-Organisation insgesamt bietet vielfältige Unterstützung im Hinblick auf die Berufsanerkennung: So beraten die Industrie- und Handelskammern vor Ort sowohl ihre Mitgliedsunternehmen als auch anerkennungsinteressierte ausländische Fachkräfte fachkundig zum Anerkennungsverfahren bei der IHK FOSA oder im Falle einer teilweisen Gleichwertigkeit zum Anpassungsqualifizierungsplan.
 
Anerkennung: Verfahren mit Nachhaltigkeitsgarantie
„Die reinen statistischen Fakten können sich sehen lassen, allerdings bleibt etwas ganz Entscheidendes bei der Anerkennung noch wenig beachtet: Ein Anerkennungsverfahren hat nachhaltigen Charakter, nachdem das Ergebnis der Gleichwertigkeitsfeststellung kein Verfallsdatum besitzt“,
hebt Heike Klembt-Kriegel, die Geschäftsführerin der IHK FOSA, hervor.
„Der Bescheid hat somit ein komplettes Berufsleben Bestand und ist ein elementarer Teil der Dokumentation der individuellen Erwerbsbiographie“.

Stetiger Aufwärtstrend und Verschiebungen im Anerkennungsgeschehen
Direkt nach seiner Einführung musste sich die neue Möglichkeit zur Schaffung von Transparenz im Hinblick auf ausländische Berufsqualifikationen zunächst etablieren. Die mit einem Anerkennungsbescheid verbundenen Vorteile haben sich stetig sowohl auf Seiten der Antragstellenden, aber insbesondere auch bei den Arbeitgebern herumgesprochen. Dies spiegeln die von Jahr zu Jahr kontinuierlich gestiegenen Antragszahlen wider. Im Laufe der Zeit hat sich die Berufsanerkennung als unverzichtbarer Standard für die Einschätzung fremdsprachiger Ausbildungsabschlüsse durchgesetzt.
Betrachtet man die Entwicklungen des Anerkennungsgeschehens der vergangenen zehn Jahre genauer, zeigen sich deutliche Verschiebungen in den Schwerpunkten der Anerkennung:
In den ersten Jahren des Bestehens des BQFG stellten überwiegend ausländische Fachkräfte mit Wohnsitz im Inland oder den Staaten der Europäischen Union einen Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung zu überwiegend im europäischen Ausland erworbenen Ausbildungsnachweisen.
Lange Zeit führte Polen die Liste der Ausbildungsländer an. Mit dem einsetzenden Zuzug von Flüchtenden, etwa ab 2015, verschob sich das Spektrum der Länder, in denen die Ausbildungen absolviert wurden, in Richtung des arabischen Sprachraums. Im weiteren Verlauf verzeichnete die IHK FOSA ebenfalls verstärkt Anträge aus den Westbalkanstaaten - ein Trend, der bis heute anhält. Insgesamt hat sich der Schwerpunkt der Herkunftsländer der Ausbildung, von Europa in Richtung Drittstaaten verlagert.            
Die nächste Transformation des Anerkennungsgeschehens bei der IHK FOSA läutete im März 2020 das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) ein. Im Rahmen der gesetzlichen Neuregelungen wurde der Anerkennungsbescheid für Fachkräfte aus Drittstaaten, deren Ziel die Arbeitsaufnahme auf dem deutschen Arbeitsmarkt ist, zur Voraussetzung für die Erlangung eines Visums und somit für die Zuwanderung. Damit verschob sich der Länderschwerpunkt weiter hin zu Anträgen mit Ausbildungen aus Drittstaaten, insbesondere den Ländern des Westbalkans, der Türkei aber auch anderen arabischen Ländern wie beispielsweise Marokko. Anträge aus klassischen Fluchtländern wie Syrien traten demgegenüber deutlich zurück.
Inzwischen ist eine größere Streuung hinsichtlich der Zusammensetzung der Länder festzustellen, deren Abschlüsse anerkannt werden. Weiterhin treten vermehrt bislang noch nicht in Erscheinung getretene Ausbildungsnachweise in den Vordergrund, zum Teil auch völlig neue Abschlussarten. Immer häufiger stellen nun zuwanderungswillige Fachkräfte ihren Antrag direkt aus dem Ausland. Waren es in den ersten Jahren noch bis zu 10% der Antragstellenden, stieg diese Quote bis Ende 2021 auf teilweise über 40%. Zudem kommt der Anpassungsqualifizierung nach einem Bescheid über eine teilweise Gleichwertigkeit eine ganz neue Bedeutung zu.
War die Anpassungsqualifizierung und damit die Möglichkeit, von einer teilweisen zu einer vollen Gleichwertigkeit zu kommen, anfangs noch eher die Ausnahme, so hat das FEG mit der Option der Zuwanderung für teilweise Qualifizierte nach §16d Aufenthaltsgesetz eine gleichzeitige Verpflichtung geschaffen, eine Anpassungsqualifizierung zu absolvieren, um die volle Gleichwertigkeit zu erreichen.
Im Zusammenhang mit dem neu eingeführten beschleunigten Anerkennungsverfahren kamen nun auch neue Netzwerkpartner hinzu, unter anderem die Ausländerbehörden, über die nur Arbeitgeber direkt die Anerkennung für ein schnelleres Verfahren beantragen können. Aus dieser Einbindung resultieren weitere Veränderungen in den Prozessen vieler zuständiger Anerkennungsstellen, wie auch der IHK FOSA. So hat sich die Erwartungshaltung und das Kommunikationsaufkommen in Bezug auf die Verfahrensbeteiligten deutlich erhöht. Auf all diese sich verändernden Umgebungsparameter hat die IHK FOSA stets zeitnah flexibel reagiert und so alle Wandlungsetappen erfolgreich gemeistert.
 
Der Blick voraus
Die demographisch bedingten Veränderungen der Bevölkerungsstruktur in Deutschland werden die Wirtschaft zukünftig noch stärker vor Probleme stellen, ausreichend Fachkräfte zu finden. Schon heute weisen führende Arbeitsmarkt- und Wirtschaftsexperten darauf hin, dass pro Jahr eine Zuwanderung ausländischer Fachkräfte in der Größenordnung von rund 400.000 Personen nötig sein wird, um die Fachkräftelücke zu schließen.
Die erforderlichen volkswirtschaftlichen Anstrengungen dafür liegen auf der Hand. Die Fachkräftesicherung im Bereich der beruflich qualifizierten Fachkräfte ruht auf mehreren Säulen, wie natürlich der dualen Ausbildung, aber eben auch und immer stärker auf der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse. Dazu leistet die IHK Organisation mit der IHK FOSA einen zentralen Beitrag.
In diesem Kontext kann man auch weiterhin von einem hohen Bedarf an Expertise zur Einschätzung ausländischer Berufsqualifikationen ausgehen und mit einer weiter ansteigenden Zahl an eingehenden Anträgen rechnen. Darauf müssen sich alle zuständigen Stellen einrichten.         
 
Frühzeitige Information zur Berufsanerkennung
Aktuelle Informationen zur Berufsanerkennung, auch im Zusammenhang mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz, finden sich auf der Webseite der IHK FOSA im speziellen Bereich „Für Arbeitgeber“.
Für ausländische Fachkräfte bzw. deren Arbeitgeber ist es unbedingt ratsam, sich schon frühzeitig im Zuwanderungsprozess an die IHK FOSA zu wenden und das Anerkennungsverfahren zu beantragen. Es empfiehlt sich tatsächlich, den Antrag erst zu stellen, wenn auch alle erforderlichen Dokumente vollständig vorliegen – dies ist der entscheidende Faktor für ein effizientes Anerkennungsverfahren ohne Reibungsverluste und damit der Kern, um den Anerkennungsbescheid tatsächlich schnell in Händen zu halten.
Quelle:
IHK FOSA