Förderung von Qualifizierungskosten im Rahmen des Anerkennungszuschusses

Das Pilotprojekt hat am 1.1.2020 mit einer Laufzeit von zwei Jahren begonnen. Es sollen Erwerbstätige mit einem Bescheid über teilweise Gleichwertigkeit bei der Fortsetzung des Anerkennungsprozesses mit maximal 3.000 € brutto für die Erstattung von Maßnahmekosten unterstützt werden.
Zielgruppe:
  • Personen mit einem Bescheid über teilweise Gleichwertigkeit bzw. die Auflage einer Ausgleichsmaßnahme in einem Berufsanerkennungsverfahren,
  • Personen, die seit mindestens drei Monaten ihren gewöhnlichen Aufenthalt bzw. Hauptwohnsitz in Deutschland haben, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, ihrem Aufenthaltsstatus oder dem Staat, in dem die Ausbildung abgeschlossen wurde,
  • Personen mit geringer Eigenleistungsfähigkeit (26.000 Euro Bruttojahresverdienst bei Alleinstehenden; 40.000 Euro bei verheirateten oder in eingetragenen Lebensgemeinschaften lebenden Antragstellenden).
Förderfähig sind:
  • Maßnahmen im Rahmen von Anerkennungsverfahren, z.B. Anpassungslehrgänge, Anpassungsqualifizierungen, Vorbereitungskurs auf Eignungs- und Kenntnisprüfungen inklusive überbetrieblicher Lehrlingsunterweisung,
  • Prüfungsgebühren,
  • Kosten für Beratung und Unterstützung beim Zugang zu Maßnahmen und Praktika
Nicht förderfähig:
  • Sprachkurse und Sprachprüfungen
  • Fahrtkosten
  • Sonstige Bedarfe, z.B. Lebenserhaltungskosten
Berufsbereiche:
  • Elektroniker, Mechaniker, Mechatroniker, Fachinformatiker u.ä.
  • Pflegeberufe
  • Erzieher, Sozialpädagogen
Kontakt für Rückfragen:
Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb) gGmbH, Mühlenstr. 34/36, 09111 Chemnitz E-Mail: anerkennungszuschuss@f-bb.de Telefon: 0371 433112-17 oder -20