Förderprogramm der Ausbildung Berufskraftfahrer beim Bundesamt für Logistik und Mobilität

Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) als Bewilligungsbehörde bietet im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) verschiedene Förderprogramme im Bereich Güterkraftverkehr an. Ziel der Programme ist es u.a. dem Fachkräftemangel im Straßengüterverkehr entgegenzuwirken.
Im Rahmen des Förderprogramms Ausbildung werden Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen gefördert, die betrieblich Berufskraftfahrer oder Berufskraftfahrerinnen ausbilden.
Gefördert werden im Rahmen des Förderprogramms "Ausbildung" betriebliche Ausbildungsverhältnisse zum Berufskraftfahrer oder zur Berufskraftfahrerin, mit denen nicht vor Bewilligung des Antrags begonnen worden ist.
Die Antragsfrist für die Förderperiode 2025 im Förderprogramm „Ausbildung“ begann am 08. Juli 2025 und endet gemäß Richtlinie „Ausbildung“ am 01. September 2025.
Alle Unternehmen müssen erst den Antrag beim BALM stellen, dann den Bewilligungsbescheid abwarten und können erst danach den Ausbildungsvertrag unterzeichnen. Wenn diese Reihenfolge nicht eingehalten wird, ist eine Förderung nicht möglich. Das BALM wird sich bemühen, alle eingehenden Anträge schnellstmöglich zu bescheiden, damit die Ausbildungsverträge vor dem 1. August 2025 unterzeichnet werden können.
Die Antragsunterlagen, die Ausfüllhilfe und das Videotutorial stehen ab sofort im eService-Portal des BALM zur Verfügung.