Unterbringung und finanzielle Unterstützung

Berufsschülerinnen und Berufsschüler können einen Antrag auf Gewährung einer Unterstützung für erhöhte Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung bei notwendiger auswärtiger Unterbringung stellen.
Voraussetzungen dafür sind im Schulgesetz für den Freistaat Sachsen und der Sächsischen Schülerunterbringungsleistungsverordnung geregelt.
Alle Informationen sowie die Antragsformulare finden Sie im Sächsischen Serviceportal Amt24. Das Sächsische Staatsministerium für Kultus hat im Januar 2022 dazu ein Informationsblatt (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 56 KB) für Berufsschülerinnen und Berufsschüler zusammengestellt.