Neues Zulassungs- und Anmeldeverfahren
Wichtige Informationen für Bildungsträger, Unternehmen und Fortbildungsinteressierte
Die IHK Chemnitz hat das Verfahren zur Zulassung und Anmeldung zu Fortbildungsprüfungen beginnend ab der Prüfungsperiode Herbst 2026 neugestaltet. Ziel ist es, die Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen und die spätere Prüfungsanmeldung klar voneinander zu trennen und den gesamten Prozess digital über das Fortbildungsinformationscenter abzuwickeln.
Künftig müssen Teilnehmende zunächst einen Antrag auf Zulassung zur Fortbildungsprüfung stellen. Dabei sind die erforderlichen Nachweise, beispielsweise zum Berufsabschluss oder zur beruflichen Praxis sowie das Formblatt Z zur Beantragung des Aufstiegs-Bafög online einzureichen. Nach erfolgreicher Prüfung des Antrags erhalten die Antragstellenden einen schriftlichen Zulassungsbescheid sowie die Anmeldedaten für das Fortbildungsinfocenter. Erst nach erfolgter Zulassung kann die Anmeldung zu einem konkreten Prüfungstermin vorgenommen werden.
Bildungsträger und Unternehmen werden gebeten, ihre Teilnehmenden frühzeitig auf das neue Verfahren hinzuweisen. Insbesondere sollte berücksichtigt werden, dass die Bearbeitung eines Zulassungsantrages bis zu vier Wochen in Anspruch nehmen kann. Die Zulassung sollte daher rechtzeitig vor dem gewünschten Prüfungstermin beantragt werden.
Alle Informationen zum neuen Verfahren, zu den Zulassungsvoraussetzungen, Prüfungsterminen sowie den zuständigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern finden Interessierte auf der Homepage der IHK Chemnitz. Dort steht Ihnen auch eine ausführliche Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Antragstellung und Prüfungsanmeldung zur Verfügung.
-
Merke: Erst die Zulassung zur Fortbildungsprüfung beantragen – anschließend zur Prüfung anmelden.