Wichtige Änderungen der Ausbildungsverordnung

Für den Ausbildungsberuf Verfahrenstechnologe/-technologin Metall ist eine Änderungsverordnung in Kraft getreten. Die Verordnung wurde am 27. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und gilt seit dem 28. Juli 2026.
Die Änderungen betreffen vor allem die Durchführung der Abschlussprüfung Teil 2 und sollen die Prüfungsorganisation flexibler gestalten.

Neue Prüfungsvariante im Prüfungsbereich „Arbeitsauftrag“

Die wichtigste Änderung ist die Einführung des Betrieblichen Auftrags als zusätzliche Prüfungsvariante im Prüfungsbereich „Arbeitsauftrag“ der Abschlussprüfung Teil 2.
Damit stehen künftig zwei Möglichkeiten für die Prüfungsdurchführung zur Verfügung:
  • Durchführung der bisherigen Arbeitsaufgabe oder
  • Durchführung eines Betrieblichen Auftrags mit anschließendem Fachgespräch.
Die bisherigen Prüfungsanforderungen sowie die Inhalte der weiteren Prüfungsbereiche bleiben unverändert. Der Betriebliche Auftrag stellt lediglich eine zusätzliche Option dar.

Geltung für laufende Ausbildungsverhältnisse

Die neuen Regelungen finden auf alle Prüfungsteilnehmenden Anwendung, die Teil 2 der Abschlussprüfung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens noch nicht absolviert haben. Damit ist die neue Prüfungsvariante ab der Winterprüfung 2026/27 anwendbar.

Aktualisierung der Standardberufsbildpositionen

Darüber hinaus wurden im Ausbildungsrahmenplan die bisherigen Standardberufsbildpositionen durch die neuen, bundesweit geltenden Standardberufsbildpositionen ersetzt. An den übrigen Ausbildungsinhalten wurden keine Änderungen vorgenommen.
Hinweis:
Die darüber hinaus erfolgten redaktionellen Anpassungen in den Gewichtungs- und Bestehensregelungen haben keine Auswirkungen auf die bisherigen Bestehensvoraussetzungen.