Verwaltungsregelung zur Eignung von Umschulungsträgern

Der Berufsbildungsausschuss der Industrie- und Handelskammer Chemnitz hat in seiner Sitzung am 16.06.2026 eine neue Verwaltungsregelung zur Eignung von Umschulungsstätten und zur Durchführung von Umschulungen in anerkannten Ausbildungsberufen beschlossen.
Die Reglung tritt zum 01.08.2026 in Kraft und ersetzt alle bisherigen Richtlinien. Ziel ist es, ein einheitliches und qualitativ hochwertiges Niveau in der beruflichen Erwachsenenbildung sicherzustellen und gleichzeitig aktuelle Entwicklungen – insbesondere im Bereich digitaler Lernformate – zu berücksichtigen sowie sachenweit einheitliche Standards zu schaffen.
Wesentliche Inhalte im Überblick:
  • Klare Regelungen für betriebliche und trägergestützte Umschulungen
  • Überwiegende Vermittlung der Inhalte beim Träger bzw. im Betrieb zur Sicherung der Qualität
  • Digitales mobiles Umschulen bleibt möglich, jedoch unter strengen Voraussetzungen
  • Begrenzung auf max. 16 Teilnehmende in Gruppenumschulungen (Regelfall)
  • Verbindliche Anforderungen an fachlich und persönlich geeignete Ausbilder
  • Trennung von Prüfungsregelungen, die künftig in einer eigenen Verwaltungsregelung erfasst werden
Neu geregelt wurden außerdem:
  • Vorgaben zur betrieblichen Praxisphase
  • Einheitliche Anforderungen an Genehmigung und Anzeige von Umschulungsmaßnahmen
  • Klare Festlegung der Zeitanteile zwischen Theorie und betrieblicher Praxis
Mit der neuen Verwaltungsregelung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 299 KB) stärkt die IHK Chemnitz die Qualität der Umschulung nachhaltig. Durch klare Anforderungen an Inhalte, Durchführung und Organisation sowie abgestimmte Vorgaben innerhalb Sachsens erhalten Umschulungsträger und Unternehmen eine verlässliche Orientierung für die Planung und Umsetzung ihrer Maßnahmen.