Neue Prüfungsstruktur ab 1. August 2026
Bautechnischer Konstrukteur/ Bautechnische Konstrukteurin
Zum 1. August 2026 tritt eine neue Ausbildungsordnung für den Beruf Bautechnischer Konstrukteur/ Bautechnische Konstrukteurin in Kraft. Ziel der Neuordnung ist es, die Ausbildung an die aktuellen Anforderungen der Bauwirtschaft anzupassen und insbesondere die fortschreitende Digitalisierung sowie den Einsatz von Building Information Modeling (BIM) stärker zu berücksichtigen.
Die nachfolgenden Informationen geben einen Überblick über die neue Prüfungsstruktur und richten sich an Ausbildungsunternehmen, Bildungsträger, Auszubildende sowie Prüferinnen und Prüfer.
Warum wurde die Ausbildung neu geordnet?
Planung, Bau und Dokumentation erfolgen heute zunehmend digital und vernetzt. Mithilfe von BIM arbeiten verschiedene Fachdisziplinen gemeinsam an einem digitalen 3D‑Modell eines Bauwerks, in dem alle relevanten Daten gebündelt sind.
Die neue Ausbildungsordnung greift diese Entwicklung auf. Sie stärkt digitale Kompetenzen, moderne Arbeitsmethoden sowie kollaboratives Arbeiten und stellt sicher, dass Auszubildende zukunftsorientiert qualifiziert werden.
Tätigkeitsfelder und Fachrichtungen
Die Ausbildung umfasst drei Fachrichtungen mit unterschiedlichen Schwerpunkten:
- Architektur
Bautechnische Konstrukteure der Fachrichtung Architektur erstellen Grundrisse, Schnitte und Ansichten, arbeiten Konstruktionen aus und erstellen 2D‑ und 3D‑Modelle mit CAD‑Software. BIM‑Methoden werden eingesetzt, um Bauvorhaben digital zu planen und zu koordinieren.
- Ingenieurbau
In dieser Fachrichtung stehen die Planung und Konstruktion komplexer Bauwerke wie Brücken, Hallen oder Stützkonstruktionen im Mittelpunkt. Die Arbeit umfasst unter anderem Bewehrungs-, Schal‑ und Detailpläne sowie die Modellierung tragender Strukturen.
- Tief‑, Verkehrswege‑ und Landschaftsbau
Hier geht es um die Planung von Infrastrukturanlagen und Außenanlagen – beispielsweise Straßen, Wege, Entwässerungssysteme und Grünanlagen. Digitale Modelle dienen unter anderem der Mengenermittlung und Dokumentation.
Die neue Prüfungsstruktur
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Zwischenprüfung
Die praxisbezogene Zwischenprüfung findet im vierten Ausbildungshalbjahr statt und bezieht sich auf die Inhalte der ersten 18 Ausbildungsmonate.
Sie besteht aus:
- einer praktischen Arbeitsaufgabe (CAD‑gestützt)
- sowie schriftlichen Aufgaben
Die Ergebnisse werden zu 60 % (praktisch) und 40 % (schriftlich) gewichtet.
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Abschlussprüfung
Die Abschlussprüfung erfolgt am Ende der Ausbildung und umfasst einen praktischen sowie drei schriftliche Prüfungsbereiche.
Praktische Prüfung:
Der Ausbildungsbetrieb entscheidet sich für eine der beiden Varianten:
- Betrieblicher Auftrag
- Arbeitsprobe
Beide Varianten beinhalten eine Dokumentation, eine Präsentation sowie ein auftragsbezogenes Fachgespräch. Der praktische Teil hat mit 50 % den größten Anteil an der Gesamtnote.
Schriftliche Prüfungsbereiche:
- Anwenden des digitalen Informationsmodells (BIM‑bezogen)
- Anwenden von Planungs- und Konstruktionsregeln (fachrichtungsabhängig)
- Wirtschafts- und Sozialkunde
Bestehen der Abschlussprüfung
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn:
- das Gesamtergebnis mindestens „ausreichend“ ist,
- mindestens drei Prüfungsbereiche mit „ausreichend“ oder besser bewertet wurden und
- kein Prüfungsbereich mit „ungenügend“ abschließt.
Bei Bedarf ist eine mündliche Ergänzungsprüfung in einzelnen schriftlichen Bereichen möglich.
Prüfungsangebot der PAL
Die PAL bietet Prüfungen nach der neuen Verordnung erstmals ab Frühjahr 2028 (Zwischenprüfung) an. Parallel werden die Prüfungen nach der bisherigen Verordnung für Bauzeichnerinnen und Bauzeichner schrittweise beendet.
Weiterführende Informationen
Detaillierte Informationen zur Neuordnung, zu Prüfungsabläufen und organisatorischen Hinweisen werden auf der Webseite der PAL Stuttgart bereitgestellt.
Quelle:
PAL
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