Neue Prüfungsregelung für Umschulungen beschlossen
Der Berufsbildungsausschuss der IHK Chemnitz hat in seiner Sitzung am 16. Juni 2026 eine neue Prüfungsregelung für Umschulungen in anerkannten Ausbildungsberufen beschlossen. Die Regelung tritt zum 1. September 2026 in Kraft.
Hintergrund ist die Empfehlung Nr. 132 des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) vom 18. Dezember 2008. Danach sollen die zuständigen Stellen Regelungen für Umschulungsprüfungen erlassen. Rechtsgrundlage hierfür ist § 59 Berufsbildungsgesetz (BBiG).
Mit der neuen Regelung werden insbesondere die Voraussetzungen für die Zulassung zur Umschulungsprüfung verbindlich festgelegt. Eine ausdrückliche gesetzliche Regelung hierzu enthält das Berufsbildungsgesetz aufgrund einer fehlenden Verweisregelung in § 62 Abs. 3 BBiG nicht. Die neue Umschulungsprüfungsregelung schafft deshalb Rechtssicherheit für Bildungsträger, Umschulende und Prüfungsteilnehmende.
Für die Durchführung der Prüfungen gelten weiterhin die Bestimmungen der Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen der IHK Chemnitz in der jeweils geltenden Fassung.
Die vollständige Prüfungsregelung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 136 KB) wird im amtlichen Bekanntmachungsbereich der IHK Chemnitz veröffentlicht.