Mindestausbildungsvergütung für 2024 veröffentlicht

Seit 2020 hat der Gesetzgeber im § 17 des Berufsbildungsgesetzes eine Mindestausbildungsvergütung festgelegt. Am 18. Oktober 2023 wurde die Höhe der Mindestausbildungsvergütung für 2024 veröffentlicht. 
Beginn der Ausbildung 
Erstes Ausbildungsjahr 
Zweites Ausbildungsjahr (+18 Prozent) 
Drittes Ausbildungsjahr (+35 Prozent) 
Viertes Ausbildungsjahr (+40 Prozent) 
01.01.2024 – 31.12.2024 
649 EUR 
766 EUR 
876 EUR 
909 EUR 
Die Mindestausbildungsvergütung müssen Unternehmen mit ihren Auszubildenden wenigstens vereinbaren, wenn sie keiner Tarifbindung unterliegen bzw. in der eigenen Branche keine Tarife existieren. 
Tarifgebundene Ausbildungsbetriebe zahlen die tariflichen Ausbildungsvergütungen, auch wenn diese unter der geltenden Mindestausbildungsvergütung liegen sollten. 
Die Ausbildungsvergütung ist ein wesentlicher Bestandteil des Ausbildungsvertrages. Die Ausbildungsberater der IHK beraten Sie bei Fragen dazu gern.