Förderung der Auftrags- und Verbundausbildung

2. Förderrichtlinien des Bundesprogrammes „Ausbildung sichern“

Wenn in KMUs die Fortsetzung der Berufsausbildung pandemiebedingt temporär nicht möglich ist, können andere KMU, Überbetriebliche Berufsbildungsstätten oder andere etablierte Ausbildungsdienstleister zeitlich befristet (mindestens sechs Monate) die Ausbildung übernehmen und dafür eine Förderung in Höhe von 4.000 EUR erhalten.
Die Antragstellung erfolgt durch den Auftrags- und Verbundpartner über die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Alle Informationen zur 2. Förderrichtlinie des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern“ sowie die Antragsunterlagen und wichtige FAQs finden Sie auf der Webseite der Knappschaft Bahn See.
Bitte beachten Sie, dass Ausbildungsverhältnisse, für die bereits ein Zuschuss zur Ausbildungsvergütung oder eine Übernahmeprämie nach der 1. Förderrichtlinie des Bundesprogramms bewilligt wurde, nicht förderfähig sind.
Hingegen können sächsische Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten die Förderung des sächsischen Verbundprogramms (einzureichen über die Sächsische Aufbaubank) beantragen. Dabei ist für KMUs gleichzeitig die indirekte Nutzung der Förderung über die 2. Förderrichtlinie des Bundesprogramms “Ausbildungsplätze sichern” im Bedarfsfall möglich.
Die Zuwendungsempfänger beider Förderprogramme sind unterschiedlich. Deshalb schließen sich beide Programme nicht aus, versicherte das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr.