Blockbeschulung für kaufmännische Berufe

Seit dem 01.08.2018 ist in der Schulordnung Berufsschule verbindlich geregelt, dass regionale Fachklassen, deren Einzugsbereich mindestens zwei Landkreise oder einen Landkreis und eine kreisfreie Stadt umfasst, die Blockbeschulung umzusetzen haben. Davon sind, nicht wie bisher ausschließlich die gewerblich-technischen Berufe betroffen, in denen sich die Blockbeschulung etabliert hat. Die Regelung ist auch auf die kaufmännischen und kaufmännisch verwandten Ausbildungsberufe anzuwenden. Folgende Berufe sind künftig von dieser Regelung betroffen:
  • Automobilkaufmann/-frau
  • Bankkaufmann/-frau
  • Bäcker/-in
  • Fachkraft für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen
  • Fachkraft für Lagerlogistik
  • Fleischer/-in
  • Florist/-in
  • Hotelfachmann/-frau
  • Immobilienkaufmann/-frau
  • Industriekaufmann/-frau
  • Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzen
  • Kaufmann/-frau im E-Commerce
  • Kaufmann/-frau im Groß- und Außenhandel
  • Koch/Köchin
  • Restaurantfachmann/-frau
Betroffene Betriebe sollten die Möglichkeit wahrnehmen sich mit Ihrem Berufsschulzentrum in Verbindung zu setzen und die Planung für die Blockbeschulung erfragen. Natürlich hilft Ihnen auch die IHK Chemnitz bei Fragen weiter.Link zu Ausbildungsberatern