Der bremische Kaufmann im Mittelalter

Mit der Ordinantie von 1451 begann die organisierte Selbstverwaltung der bremischen Wirtschaft. Damit wurde eine in Europa einzigartige Tradition begründet, in deren unmittelbarer Nachfolge die heutige Handelskammer steht.
Foto des ältesten vorhandenen Siegelabdrucks der Kaufmannsgesellschaft
Die Geschichte des Kaufmanns in Bremen beginnt natürlich nicht erst mit diesem Tag. Denn als der Missionar Willehad im Jahre 789 den Landstrich auf der Weserdüne auswählte, um dort eine hölzerne Kirche zu errichten, lebten in der Siedlung „Bremun” bereits Fischer, Handwerker und Händler.
Das Marktrecht von 888, die erste urkundliche Erwähnung der Kaufleute im Zusammenhang mit dem 965 erweiterten kaiserlichen Markt-, Münz- und Zollrecht sowie das 1035 verliehene Jahrmarktsprivileg, das bis heute durch den Freimarkt weiter lebt, markieren ebenso wie der Beitritt zur Hanse 1358 weitere Eckpunkte der Kaufmannsgeschichte.
Die Fernhandel treibenden Bremer Kaufleute nehmen eine besondere Bedeutung in der Geschichte der Stadt ein, die sie seit ihrer Gründung bis heute entscheidend beeinflusst haben. Sie gewährleisten den Wohlstand der Domgemeinde und verschaffen dem bischöflichen Stadtherren wesentlichen Reichtum.
Doch die Kaufleute gehörten auch stets zu den Bürgern, die nach Unabhängigkeit strebten. Im Jahre 1303 gelang es mit dem ersten Stadtrecht, die Bürgerfreiheit zu dokumentieren. Wer als Bürger anerkannt werden wollte, musste zwei Bremer Mark entrichten. Wollte er sich als Kaufmann betätigen, waren weitere vier Schillinge fällig.
In diesem Zusammenhang taucht auch der „oldermann” erstmals auf, doch ist noch nicht sicher, ob damit schon der Sprecher der Kaufmannschaft gemeint war. Denn auch das 1247 erwähnte Schusteramt, die Gewandschneider-Sociatät (1263) und das Krameramt der Kleinhändler (1339) wurden von Eltermännern repräsentiert.