Tonnen, Baken, Sicherheit

Sicherheit auf See – das ging alle etwas an. Denn ohne ordentliche Seezeichen kann selbst der versierteste Skipper Schiffbruch erleiden. Die Kaufleute, die durchweg selbst in See stachen, wussten um die Gefahr für Leib und Ladung. Seit dem 12. Jahrhundert hatten sie sich um die nautische Sicherheit auf der Weser gekümmert, nun wurde klar Schiff gemacht: in einem Vertrag einigte sich „de ghemeyne copman der stad Bremen” (die Gemeinschaft der Kaufleute) am 13. Juli 1426 mit dem Rat darauf, die „vorstendere der tunnen” (Vorsteher der Tonnen) mit der Markierung des Weserstromes durch Tonnen und Baken zu beauftragen. Zur Finanzierung wurde auf den Schiffen kassiert: Je nach Wert der Ladung wurde eine Gebühr fällig. Und wehe dem, der das Zahlen vergaß: Die Strafgelder waren happig!
Tonnenleger der Kaufmannsgesellschaft
Die Verwaltung des Tonnenwesens ging spätestens 1483 an die „Olderlüde des Koopmanns” über, also die Elterleute der Kaufmannschaft. Sie hatten den Barsemeister einzustellen, der im Frühjahr und Spätherbst mit dem „Tonnenbojer” genannten Schiff auf die Reise ging, um die Seezeichen auszulegen bzw. einzuholen und zu reparieren.
Bis 1849 überwachten Elterleute und Collegium Seniorum das Tonnenwesen. Dann übernahm die Handelskammer die Aufgabe, bis sie 1921 an das Deutsche Reich überging.