BBiG: Änderungen für Ausbildungsbetriebe
Mit den im Dezember 2019 beschlossenen Änderungen des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) sind zum 01. Januar 2020 eine Reihe neuer Rechte und Möglichkeiten für Auszubildende, aber auch Pflichten für Betriebe eingeführt worden. Geändert wurden Regelungen zur Mindestvergütung, Teilzeitberufsausbildung, Freistellung, Anrechnungszeiten bei Freistellung, verbesserter Durchlässigkeit innerhalb der Ausbildung und Kostentragung der Ausbildungsmaterialien.
Die FAQ finden Sie am Ende dieses Artikels oder hier.
Mindestausbildungsvergütung
Die neue Mindestausbildungsvergütung regelt die Untergrenze einer angemessenen Ausbildungsvergütung. Sie gilt für alle Ausbildungsverhältnisse, die ab dem 01.01.2020 geschlossen wurden. Die Mindestausbildungsvergütung ist zunächst bis 2023 geregelt. Danach wird sie jährlich neu angepasst. Die Höhe der Ausbildungsvergütung hängt davon ab, in welchem Kalenderjahr die Ausbildung beginnt.
Folgende Mindestausbildungsvergütungen gelten ab 2020:
Ausbildungsbeginn
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2020
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2021
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2022
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2023
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2024
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1. Ausbildungsjahr (€)
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515,00
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550,00
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585,00
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620,00
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649,00
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2. Ausbildungsjahr (€)
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607,70
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649,00
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690,30
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731,60
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766,00
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3. Ausbildungsjahr (€)
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695.25
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742,50
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789,75
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837,00
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876,00
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4. Ausbildungsjahr (€)
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721,00
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770,00
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819,00
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868,00
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909,00
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Wichtig: Ist der Arbeitgeber tarifgebunden, gilt die tarifvertraglich festgesetzte Höhe der Ausbildungsvergütung. Tarifverträge haben Vorrang vor der Mindestausbildungsvergütung. Besteht keine Tarifgebundenheit, darf der Arbeitgeber den branchenüblichen Tarif um höchstens 20 Prozent unterschreiten, jedoch nicht unter die Mindestausbildungsvergütung.
Freistellung
Es müssen minderjährige und volljährige Auszubildende in verschiedenen Konstellationen freigestellt werden. Die Missachtung der Freistellungspflicht ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit bis zu 5.000 € Bußgeld geahndet werden.
Der Ausbildungsbetrieb muss seine Auszubildenden freistellen, für:
- die Teilnahme an der Berufsschule;
- einen Berufsschultag, an dem mehr als fünf Stunden unterrichtet wird und die Unterrichtsstunden mindestens jeweils 45 Minuten lang sind; bei mehreren Tagen in der Woche wird nur an einem Tag freigestellt;
- eine Berufsschulwoche, in der an mindestens fünf Tagen unterrichtet wird und die Unterrichtszeit insgesamt mindestens 25 Stunden beträgt (Blockunterricht);
- die Teilnahme an den Prüfungen und anderen verpflichtenden Ausbildungsmaßnahmen
- einen Arbeitstag im Betrieb, der unmittelbar vor dem Tag der schriftlichen Abschlussprüfung liegt.
- Wenn sich die Abschlussprüfung nach der Ausbildungsordnung in zwei zeitlich auseinander fallende Teile gliedert, können Auszubildende einen Anspruch auf insgesamt zwei freie Tage haben. Jeweils vor der schriftlichen Prüfung im ersten Teil der Abschlussprüfung und vor der schriftlichen Prüfung im zweiten Teil.
- Voraussetzung ist jedoch, dass der jeweilige Prüfungsteil eine eigenständige schriftliche Prüfung enthält.
- Wenn der jeweiligen schriftlichen Prüfung kein Arbeitstag unmittelbar vorangeht (z. B. bei Prüfungsbeginn an einem Montag, Feiertag oder Berufsschule), besteht kein Freistellungsanspruch.
Der Ausbildungsbetrieb darf in Wochen mit Blockunterricht die Auszubildenden trotz Freistellung in den Betrieb holen. Das geht aber nur bei zusätzlichen betrieblichen Ausbildungsveranstaltungen. Mehr als zwei Stunden wöchentlich sind nicht erlaubt.
Anrechnungszeiten bei Freistellung
Die Freistellungszeiten werden nicht immer exakt auf die Ausbildungszeit angerechnet.
Angerechnet wird wie folgt:
- bei der Teilnahme an der Berufsschule die Unterrichtszeit inkl. Pausen;
- bei Berufsschultagen mit mehr als fünf Stunden zu je mindestens 45 Minuten, wenn freigestellt wird, die durchschnittliche tägliche Ausbildungszeit;
- bei Blockunterrichtschulwochen die durchschnittliche wöchentliche Ausbildungszeit;
- bei Prüfungen und Ausbildungsmaßnahmen die Zeit der Teilnahme inkl. Pausen;
- bei Arbeitstagen unmittelbar vor dem Tag der Abschlussprüfung die durchschnittliche tägliche Ausbildungszeit.
Wegezeiten von der Berufsschule zum Betrieb oder andersrum werden nicht mehr angerechnet.
Durchlässigkeit innerhalb der Ausbildung
Die Anrechenbarkeit der Ausbildungsdauer bei „gestuften“ Ausbildungen ist vereinfacht worden.
Zur Verbesserung der Durchlässigkeit bei aufeinander aufbauenden Ausbildungsberufen („gestufte Ausbildung“) kann eine Ausbildungsordnung künftig zusätzlich regeln, dass
- Auszubildende bei erfolgreichem Abschluss eines zweijährigen Ausbildungsberufes vom ersten Teil der Abschlussprüfung oder einer Zwischenprüfung eines darauf aufbauenden drei- oder dreieinhalbjährigen Ausbildungsberufes ohne Antrag befreit sind und
- Auszubildende bei nicht bestandener Abschlussprüfung in einem drei- oder dreieinhalbjährigen Ausbildungsberuf, der auf einem zweijährigen Ausbildungsberuf aufbaut, auf Antrag bei mindestens ausreichenden Leistungen im ersten Teil der Abschlussprüfung gleichzeitig den Abschluss des zweijährigen Ausbildungsberufes erwerben. Durch den Erwerb des zweijährigen Abschlusses geht die Option, weitere Wiederholungsversuche in der Abschlussprüfung des drei- bzw. dreieinhalbjährigen Berufes zu unternehmen, nicht verloren.
Beispiele:
- Koch/Köchin → Fachkraft Küche
- Fachmann/-frau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie → Fachkraft für Gastronomie im Schwerpunkt Restaurantservice
Teilzeitberufsausbildung
Bisher war eine Teilzeitberufsausbildung auf Ausnahmefälle begrenzt. Diese Einschränkung entfällt. Voraussetzung ist, dass Ausbildende und Auszubildende sich einig sind. Einen Anspruch der Auszubildenden gibt es nicht. Die Vereinbarung über Teilzeitberufsausbildung muss vertraglich festgehalten werden. Die tägliche Ausbildungszeit kann bis zur Hälfte reduziert werden. Im Ausgleich kann die Ausbildungsdauer auf maximal das Eineinhalbfache verlängert werden. Die Ausbildungsvergütung kann im gleichen Verhältnis abgesenkt werden wie die Ausbildungszeit. Möglich ist auch, mehrere Zeiträume der Ausbildungszeit in Teilzeit zu leisten.
Die Modelle in der Abbildung zeigen, wie Teilzeit aussehen kann:
Quelle: DIHK, Flyer Teilzeitberufsausbildung Dezember 2019
Kostentragung der Ausbildungsmaterialien
Soweit zur Ausbildung und Prüfung notwendig muss der Ausbildungsbetrieb den Auszubildenden Werkzeuge, Werkmaterialien und – das ist neu – Fachliteratur kostenlos zur Verfügung stellen.
Freistellung von Prüfenden
Betriebe, in denen Arbeitnehmer sich ehrenamtlich als Prüfer in den Prüfungsausschüssen und -delegationen der Handelskammer Bremen betätigen müssen unter bestimmten Voraussetzungen ihre prüfenden Arbeitnehmer von der Erbringung der Arbeitsleistung freistellen.
Ein Anspruch auf Freistellung besteht, wenn wichtige betriebliche Gründe dem nicht entgegen stehen und die Freistellung erforderlich ist, damit der Prüfende seine Prüferaufgaben ordnungsgemäß durchführen kann.
Weitere Informationen zum novellierten Berufsbildungsgesetz (BBiG) finden Sie beim Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). Dort sind auch die wichtigsten Fragen und Antworten zur Gesetzesnovelle zusammengefasst.
FAQ
- Ab wann gelten die Regeln des BBiG?
Die neuen Regeln des BBiG gelten ab dem 01. Januar 2020.
- Für wen gelten die Regeln des BBiG?
Die Regeln gelten für alle Auszubildenden. Es gibt auch ein paar Ausnahmen, z.B. Erzieher oder Auszubildende der Pflegeberufe. Das BBiG findet auf die landesrechtlich geregelten Berufe keine Anwendung.
- Wie hoch ist die Vergütung von Auszubildenden?
Die konkrete Mindesthöhe lässt sich der folgenden Tabelle entnehmen:
Ausbildungsbeginn 2020 2021 2022 2023 1. Ausbildungsjahr 515 € 550 € 585 € 620 € 2. Ausbildungsjahr 608 € 649 € 690 € 731 € 3. Ausbildungsjahr 695 € 743 € 790 € 837 € 4. Ausbildungsjahr 721 € 770 € 819 € 868 € Besonderheiten bestehen, wenn der Arbeitgeber tarifgebunden ist. - Wie hoch ist die Vergütung, wenn in Teilzeit die Ausbildung absolviert wird?
Die Ausbildungsvergütung wird in aller Regel anteilig reduziert. Die Reduzierung erfolgt in derselben Höhe wie auch die Ausbildungszeit reduziert wurde.Beispiel:VollzeitausbildungUrsprüngliche Arbeitszeit pro Woche = 40 StundenAusbildungsvergütung brutto: 1.000 EuroTeilzeitausbildungNeue Arbeitszeit pro Woche = 30 Stunden (- 25 %)Ausbildungsvergütung brutto = 750 Euro (-25 %)
- Können Ausbildungen in Teilzeit absolviert werden?
Ja, die Möglichkeit besteht. Ein wichtiger Grund ist nicht mehr erforderlich.
- Wird bei Teilzeitberufsausbildung die Ausbildungszeit länger?
Ja. Die Ausbildungszeit wird um maximal 50 Prozent verlängert. Also bei einer normalen Ausbildungszeit von 3 Jahren kann sich die Ausbildungszeit in Teilzeit auf bis zu 4,5 Jahre verlängern.
- Wonach bemisst sich die Ausbildungszeitverlängerung?
Sie bemisst sich danach um wie viel Prozent die durchschnittliche Ausbildungszeit verkürzt – also in Teilzeit – ausgeübt wird.
- Besteht ein Rechtsanspruch auf Teilzeitberufsausbildung?
Nein. Ein Anspruch besteht nicht. Arbeitgeber und Auszubildende müssen sich vertraglich darauf einigen.
- Muss die Ausbildungszeitverlängerung auch in Teilzeit durchgeführt werden?
Nein. Es ist möglich, die geteilte Zeit in Vollzeit „nachzuholen“.
- Muss die gesamte Ausbildungszeit in Teilzeit abgeleistet werden, wenn man sich einmal dafür entschieden hat?
Nein, das muss nicht sein. Die Arbeitgeber und die Auszubildenden können auch verschiedene Abschnitte vereinbaren, die im Laufe der gesamten Ausbildungszeit in Teilzeit abgeleistet werden sollen.
- Welche neuen Fortbildungsabschlussbezeichnungen gibt es?
Die neuen Fortbildungsabschlussbezeichnungen lauten:
- Geprüfter Fachspezialist für…,
- Bachelor Professional in… und
- Master Professional in…
- Was ist, wenn der Arbeitgeber tarifgebunden ist?
Bei Tarifgebundenheit hat der Tarifvertrag Geltungsvorrang vor der Mindestausbildungsvergütung, d.h., es gilt die im Tarifvertrag vereinbarte Höhe.
- Für meine Branche existiert ein Tarifvertrag, für unseren Betrieb gilt er aber nicht. Was nun?
Existiert ein Tarifvertrag für die Branche des Arbeitgebers und er selbst unterliegt dem Tarif nicht, muss eine angemessene Vergütung gezahlt werden. Angemessen ist ein Gehalt in Höhe von mindestens 80 Prozent des durch Tarifvertrag festgelegten branchenüblichen Tarifs, mindestens jedoch die Mindestvergütung.
- Welche Auszubildenden haben einen Anspruch auf Freistellung?
Durch die Änderungen des BBiG haben jetzt sowohl die minderjährigen als auch die volljährigen Auszubildenden einen Anspruch auf Freistellung.
- Wer ist zur Freistellung verpflichtet?
Zur Freistellung verpflichtet sind die Ausbildungsbetriebe. Die Berufsschulen sind hierzu nicht verpflichtet.
- Muss vor einer Abschlussprüfung freigestellt werden?
Ja. Aber nur, wenn der Tag unmittelbar vor der Prüfung ein Tag im Betrieb ist.
- Muss am Tag der Abschlussprüfung freigestellt werden?
Ja.
- Muss für die Teilnahme am Berufsschulunterricht freigestellt werden?
Ja, auch für die Berufsschule muss freigestellt werden. Hier gibt es aber einige wichtige Unterschiede:
- Für die Dauer des Unterrichts inkl. Unterrichtspausen muss freigestellt werden.
- Es muss an Berufsschultagen auch vor 9 Uhr freigestellt werden.
- Für einen ganzen Schultag, wenn mehr als fünf Unterrichtsstunden vorgesehen sind, die jeweils mindestens 45 Minuten dauern – aber nur an einem von mehreren Berufsschultagen in der Woche.
- Abweichend von Nummer 3 gilt: bei Berufsschulwochen mit einem geplanten Blockunterricht verteilt auf mindestens fünf Tage und mindestens 25 Stunden muss für alle fünf Tage freigestellt werden.
Wenn Berufsschulwochen mit geplantem Blockunterricht sind, können Arbeitgeber aber verlangen, dass die Azubis wöchentlich für bis zu zwei Stunden zu zusätzlichen betrieblichen Ausbildungsveranstaltungen gehen. - Warum wurden die neuen Bezeichnungen eingeführt?
Ziel ist es, deutlich zu machen, dass berufliche Fortbildungen sich auf Augenhöhe mit Hochschulabschlüssen befinden. Deswegen wird eine sprachliche Anpassung vorgenommen (Bachelor und Master).
- Ab wann vergibt die Handelskammer Bremen die neuen Titel?
Die Titel Bachelor Professional in… und Master Professional in... werden voraussichtlich ab Sommer 2020 vergeben. Das zuständige Bundesministerium muss erst die rechtlichen Voraussetzungen hierfür schaffen.
- Was ist, wenn zwar Blockunterricht geplant ist, aber wegen gesetzlicher Ferientage z. Bsp. nur an vier Tagen unterrichtet wird?
Auch in solchen Wochen ist freizustellen.Maßgeblich ist, ob ein planmäßiger Blockunterricht von mindestens 25 Stunden an mindestens fünf Tagen vorgesehen war. Ein Schulferientag bietet bereits für sich eine "Freistellung" von einem ansonsten zur Beschulung vorgesehenem Tag. Planmäßig wäre - ohne Festlegung der Ferienzeit durch die Länder - der Ferientag Teil einer Berufsschulwoche, die Blockunterricht an fünf Tagen vorsieht.
- Was ist mit den alten Titeln? Werden diese umgeschrieben?
Nein. Es fehlt bislang an einer rechtlichen Grundlage für das Umschreiben alter Titel.
- Wird auch an kurzen Tagen in der Blockunterrichtswoche freigestellt, wenn insgesamt an fünf Tagen unterrichtet wird und mindestens 25 Stunden zusammenkommen?
Ja, auch an kurzen Tagen sind die Auszubildenden freizustellen.
- Darf der Betrieb die Freistellungsregeln ignorieren?
Nein, das darf derAusbildungsbetrieb nicht. Stellt der Betrieb nicht frei, obwohl er hierzu verpflichtet ist, ist das eine Ordnungswidrigkeit. Weiß die zuständige Ordnungswidrigkeitenbehörde von dem Vorfall, kann sie gegen den Ausbildungsbetrieb ein Bußgeld in Höhe von bis zu 5.000 € festsetzen.
- Was ist, wenn der Tag unmittelbar vor der Prüfung ein Berufsschultag ist? Muss der Auszubildende dann zur Berufsschule oder ist er freizustellen?
Nein, der Azubi ist nicht freizustellen. Denn freistellen muss nur der Ausbildungsbetrieb, nicht die Berufsschule.
- Wird die Wegezeit von der Schule zum Betrieb bei Freistellung auf die Arbeitszeit angerechnet?
Nein, die Wegezeit wird nicht mehr angerechnet.
- Welche Zeit wird denn bei Freistellung noch angerechnet?
Grundsätzlich wird die Zeit des Berufsschulunterrichts einschließlich der Pausen angerechnet.
- Was wird angerechnet, wenn an einem Berufsschultag freigestellt wird, weil mehr als fünf Unterrichtsstunden mit mindestens 45 Minuten unterrichtet wurde?
Es wird die durchschnittliche tägliche Ausbildungszeit angerechnet.
- Welche Zeit wird für den freigestellten Arbeitstag angerechnet, der unmittelbar vor der Abschlussprüfung liegt?
Es wird die durchschnittliche tägliche Ausbildungszeit angerechnet.
- Was ist die durchschnittliche tägliche Ausbildungszeit?
Ein Beispiel: sind fünf Tage pro Woche Ausbildungszeit vereinbart bei insgesamt 40 Stunden pro Woche, errechnet sich die durchschnittliche tägliche Ausbildungszeit wie folgt: 40:5 = 8 Stunden
- Was ist, wenn in einer Berufsschulwoche freigestellt wird, wenn planmäßig mindestens an fünf Tagen mindestens 25 Stunden Berufsschulunterricht erteilt wurde?
Es wird die durchschnittliche wöchentliche Ausbildungszeit angerechnet. In der Regel entspricht sie der vertraglich vereinbarten Ausbildungszeit pro Woche.
- Wie wird an Prüfungstagen die Zeit angerechnet?
Es wird die Zeit der Teilnahme einschließlich der Pausen angerechnet.
- Müssen Auszubildende sich ihre Arbeitsmittel selbst kaufen?
Nein, ganz im Gegenteil: Die Ausbildungsbetriebe müssen den Auszubildenden kostenlos Ausbildungsmittel, insbesondere Werkzeuge, Werkstoffe und – das ist neu – Fachliteratur zur Verfügung stellen, soweit diese zur Berufsausbildung erforderlich sind.Darüber hinaus müssen sich die Auszubildenden ihre Arbeitsmittel selbst beschaffen.
- Steht ein Azubi, der die Abschlussprüfung nicht bestanden hat, nach drei- oder dreieinhalbjähriger Ausbildungszeit ohne Abschluss da?
Das muss nicht sein. In einem Ausbildungsberuf, der auf einem zweijährigen Ausbildungsberuf aufbaut, können Auszubildende den zweijährigen Berufsabschluss erwerben.Beispiele:
- Kaufmann/-frau im Einzelhandel → Verkäufer/-in
- Fachkraft für Lagerlogistik → Lagerist/-in
- Wie gelangt man an den Abschluss des zweijährigen Ausbildungsberufs?
Dafür gibt es zwei Voraussetzungen: Auszubildende müssen einen Antrag stellen und im ersten Teil der Abschlussprüfung mindestens eine ausreichende Prüfungsleistung erbracht haben.
- Ist es richtig, dass keine Berichtshefte (Ausbildungsnachweise) mehr geführt werden müssen?
Nein, das ist absolut falsch. Die Pflicht besteht immer noch.
- Was passiert, wenn das Berichtsheft nicht oder schlecht geführt ist?
Die Handelskammer Bremen wird betroffene Auszubildende nicht zur Abschlussprüfung zulassen. Ein geführtes Berichtsheft ist eine formelle Zulassungsvoraussetzung. Die Handelskammer hat keinen Entscheidungsspielraum.
- Sind Prüfende von ihren Arbeitgebern freizustellen?
Ja. Prüfende haben jetzt einen Rechtsanspruch auf Freistellung.
- Kann der Arbeitgeber die Freistellung verweigern?
Ja, auch das ist möglich. Dies geht aber nur, wenn es wichtige betriebliche Gründe gibt, die der Freistellung entgegenstehen. Außerdem geht das nur, wenn die Freistellung nicht erforderlich ist, damit der Prüfende seine Prüferaufgaben ordnungsgemäß durchführen kann.