Tierpfleger / Tierpflegerin

Tierpfleger/Tierpflegerinnen werden in den Fachrichtungen Forschung und Klinik, Zoo, Tierheim und Tierpension ausgebildet.
Arbeitsgebiet:
Tierpfleger/Tierpflegerinnen pflegen Tiere, bauen ihre Unterkünfte, versorgen sie mit Futter, beschäftigen sich mit Zucht und Aufzucht, organisieren ihren Transport und helfen bei tierärztlichen Untersuchungen. Bei ihrer Arbeit müssen sie darauf achten, dass die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz von Tieren eingehalten werden.
Branchen/Betriebe:
Unternehmen der Haus- und Versuchstierpflege, zoologische Gärten, Tierheime und -pensionen, Zoohandlungen
Berufliche Fähigkeiten:
Tierpfleger/ Tierpflegerinnen
  • füttern, pflegen und tränken die Tiere und führen Hygienemaßnahmen durch,
  • gewöhnen neueingetroffene Tiere in ihre artgerechte Unterkunft ein,
  • führen Haut-, Fell-, Huf- und Klauenpflege bei einzelnen Tierarten durch,
  • bereiten Tiertransporte vor und führen sie durch,
  • prüfen und lagern Futtermittel,
  • bereiten Futtermittelmischungen zu und stellen Futtermittelrationen zusammen,
  • reinigen, desinfizieren die Tierunterkünfte und halten sie in Stand,
  • richten art- und verhaltensgerecht Wildgehege, Aquarien, Terrarien, Innen- und Außenanlagen ein.
Ausbildungsschwerpunkte:
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Kenntnisse und Fertigkeiten:
  • Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
  • Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
  • Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
  • Umweltschutz,
  • Qualitätssichernde Maßnahmen,
  • Berufsspezifische Regelungen,
  • Arbeitsorganisation,
  • Kommunikation und Information,
  • Systematik, Anatomie, Physiologie und Verhalten von Tieren,
  • Pflegen, Halten und Versorgen von Tieren,
  • Transportieren von Tieren,
  • Einrichten, Reinigen, Desinfizieren und Instandhalten von Tierunterkünften,
  • Erkennen von Krankheiten, Schutz der Tiergesundheit,
  • Mitwirken bei Behandlungen und Eingriffen,
  • Lagern, Zubereiten, Verwenden von Futter und Einstreu.
Gegenstand der Berufsausbildung in der Fachrichtung Forschung und Klinik sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
  • Diagnostik bei Tieren,
  • Mitwirken bei Behandlungen und Eingriffen,
  • Haltung, Pflege und Zucht von hygienisch und genetisch definierten Tieren,
  • Qualitätsmanagement,
  • Hygienemanagement,
  • Prozessbezogene Arbeitstechniken.
Gegenstand der Berufsausbildung in der Fachrichtung Zoo sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
  • Bestimmen, Pflegen und Züchten von Wildtieren und Haustieren gefährdeter Rassen,
  • Betreuen von Wildtieren und Haustieren gefährdeter Rassen,
  • Ausgestalten und Instandhalten zoospezifischer Anlagen,
  • Besucherbetreuung.
In der Fachrichtung Tierheim- und Pensionstierpflege sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
  • Pflegen und Versorgen von Tieren in Tierheimen und Tierpensionen
  • Einrichten und Instandhalten der Tierunterkünfte
  • Betriebliche Organisation
  • Mitwirken bei tierärztlichen Behandlungen
Ausbildungsdauer:
3 Jahre
Ausbildungsvergütungen: Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes.
Berufsschule:
Grundlagen: Informieren Sie sich über die sachliche und zeitliche Gliederung dieser Berufsausbildung in unserem IHK-Online-Portal. Die Ausbildungsverordnung und den Rahmenlehrplan erhalten Sie beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB).
Fortbildungs-möglichkeiten:
  • Geprüfte/-r Tierpflegemeister/-in
Hinweise zur Prüfung: Informieren Sie sich über die anstehenden Prüfungstermine.