IT-System-Elektronikerin / IT-System-Elektroniker

Arbeitsgebiet

IT-System-Elektroniker/ IT-System-Elektronikerinnen planen und installieren Informations- und Telekommunikationssysteme (IT-Systeme) und Netzwerke, passen Hardware und Software an die Wünsche von Kunden an, beseitigen Störungen und bieten Service bei Problemen mit den Systemen.
Sie finden insbesondere Beschäftigung bei Herstellern und Betreibern von IT-Infrastrukturen und IT-Systemen sowie bei Installationsbetrieben für Sicherheitstechnik.
Deshalb vermittelt die Ausbildung Kenntnisse der Systemtechnik. Die Installation und Inbetriebnahme von IT-Systemen sowie Instandsetzung, Service und Systemverwaltung sind neben Projektmanagement weitere wichtige Bestandteile dieser Ausbildung.

Branchen/Betriebe

IT-Systemelektroniker/ IT-System-Elektronikerinnen werden bei Anbietern von Hardwaresystemen, Telekommunikationsunternehmen und Betreibern von Festnetzen beschäftigt.

Ausbildungsschwerpunkte

IT-System-Elektroniker/ IT-System-Elektronikerinnen verfügt über die nachstehenden berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
  • Planen, Vorbereiten und Durchführen von Arbeitsaufgaben in Abstimmung mit den kundenspezifischen Geschäfts- und Leistungsprozessen,
  • Informieren und Beraten von Kunden und Kundinnen,
  • Beurteilen marktgängiger IT-Systeme und kundenspezifischer Lösungen,
  • Entwickeln, Erstellen und Betreuen von IT-Lösungen,
  • Durchführen und Dokumentieren von qualitätssichernden Maßnahmen,
  • Umsetzen, Integrieren und Prüfen von Maßnahmen zur IT-Sicherheit und zum Datenschutz,
  • Erbringen der Leistungen und Auftragsabschluss,
  • Installieren und Konfigurieren von IT-Geräten und IT-Systemen,
  • Installieren von Netzwerkinfrastrukturen und Übertragungssystemen,
  • Planen und Vorbereiten von Service- und Instandsetzungsmaßnahmen an IT-Geräten und IT-Systemen und an deren Infrastruktur,
  • Durchführen von Service- und Instandsetzungsarbeiten an IT-Geräten und IT-Systemen und an deren Infrastruktur,
  • Auftragsabschluss und Unterstützung von Nutzern und Nutzerinnen im Umgang mit IT-Geräten und IT-Systemen und mit deren Infrastruktur,
  • IT-Sicherheit und Datenschutz in IT-Systemen, Netzwerkinfrastrukturen und Übertragungssystemen,
  • Installieren von IT-Systemen, Geräten und Betriebsmitteln sowie deren Anbindung an die Stromversorgung und
  • Prüfen der elektrischen Sicherheit von Geräten und Betriebsmitteln.

Über die berufsprofilgebenden Qualifikationen hinaus werden weitere Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten integrativ vermittelt:
  • Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht,
  • Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
  • Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
  • Umweltschutz und
  • vernetztes Zusammenarbeiten unter Nutzung digitaler Medien.
Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen sind in einem der folgenden Einsatzgebiete zu vermitteln:
Der Ausbildungsbetrieb legt fest, in welchem Einsatzgebiet die Vermittlung erfolgt. Der Ausbildungsbetrieb darf mit Zustimmung der zuständigen Stelle jedoch auch ein anderes Einsatzgebiet festlegen, wenn in diesem Einsatzgebiet die gleichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt werden (Öffnungsklausel).
  • digitale Infrastruktur,
  • leitungsgebundene Netze,
  • Funknetze,
  • virtuelle Netze,
  • Computersysteme,
  • Endgeräte und
  • Sicherheitssysteme.

Prüfungen

Die Abschlussprüfung erfolgt in zwei Teilen (sog. gestreckte Abschlussprüfung). Beide Teile werden benotet und führen zu dem Gesamtergebnis.
Teil 1 der Abschlussprüfung findet im zweiten Ausbildungsjahr statt. Diese wird schriftlich im Prüfungsbereich “Einrichten eines IT-gestützten Arbeitsplatzes” durchgeführt.
Teil 2 der Abschlussprüfung findet am Ende der Ausbildung statt und besteht aus vier Prüfungsbereichen:
  • Erstellen, Ändern oder Erweitern von IT-Systemen und von deren Infrastruktur,
  • Installation von und Service an IT-Geräten, IT-Systemen und IT-Infrastrukturen,
  • Anbindung von Geräten, Systemen und Betriebsmitteln an die Stromversorgung sowie
  • Wirtschafts- und Sozialkunde.
Betriebliche Projektarbeit
Die betriebliche Projektarbeit wird in zwei Teilen durchgeführt. Im ersten Teil hat der Prüfling eine betriebliche Projektarbeit durchzuführen und mit praxisbezogenen Unterlagen zu dokumentieren.
Die Prüfungszeit für die betriebliche Projektarbeit beträgt 40 Stunden.
Im zweiten Teil hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, die Arbeitsergebnisse adressatengerecht zu präsentieren und seine Vorgehensweise bei der Durchführung der betrieblichen Projektarbeit zu begründen. Beide Teile werden mit je 50 % gewichtet.
Ausbildungsdauer:
3 Jahre
Grundlagen: Informieren Sie sich über die sachliche und zeitliche Gliederung dieser Berufsausbildung in unserem IHK-Online-Portal. Die Ausbildungsverordnung und den Rahmenlehrplan erhalten Sie beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB).
Berufsschule:
Fortbildungsmöglichkeiten:
  • Geprüfter IT-Entwickler/Geprüfte IT-Entwicklerin
  • Geprüfter IT-Projektleiter/Geprüfte IT-Projektleiterin
  • Geprüfter IT-Berater/Geprüfte IT-Beraterin
  • Geprüfter IT-Ökonom/Geprüfte IT-Ökonomin
  • Geprüfter Informatiker/Geprüfte Informatikerin
  • Geprüfter Wirtschaftsinformatiker/Geprüfte Wirtschaftsinformatikerin
Ausbildungsvergütungen: Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes.
Prüfungen: Informieren Sie sich über die anstehenden Prüfungstermine.