Fachverkäufer / Fachverkäuferin im Lebensmittelhandwerk

Dieser Beruf wird in der Regel im Handwerk ausgebildet. Bitte wenden Sie sich dazu an die Ausbildungsberatung bei der Handwerkskammer.
Arbeitsgebiet:
Fachverkäuferinnen und Fachverkäufer im Lebensmittelhandwerk bedienen und beraten Kunden. Sie arbeiten in Verkaufs- und Produktionsräumen. Im dritten Ausbildungsjahr gliedert sich diese Berufsausbildung in drei Schwerpunkte: Bäckerei, Konditorei oder Fleischerei.
Branchen/Betriebe:
Unternehmen des Einzelhandels und des Handwerkes
Berufliche Fähigkeiten:
Verkäuferinnen und Verkäufer im Lebensmittelhandwerk
  • bedienen Kunden und nehmen Bestellungen entgegen
  • berücksichtigen Kundenerwartungen und betriebliche Verhaltensformen
  • führen Verkaufs-, Beratungs- und Informationsgespräche
  • beraten Kunden über betrieblichen Veranstaltungsservice
  • stellen Produkte und Gerichte her und veredeln sie
  • nehmen Waren entgegen und lagern diese sachgerecht
  • verpacken Waren
  • präsentieren Waren und Erzeugnisse, dekorieren Auslagen und Verkaufsräume
  • wenden unterschiedliche Formen der Werbung an
  • bereiten Anlagen, Maschinen und Geräte vor, bedienen, pflegen und reinigen sie
  • beachten lebensmittel- und gewerberechtliche Bestimmungen
  • wickeln Kassiervorgänge ab, erstellen Lieferscheine und Rechnungen, führen Wareneingangs- und Warenbestandslisten, unterbreiten Angebote, führen Inventur durch
  • planen Arbeitsabläufe teamorientiert, kontrollieren und beurteilen Arbeitsergebnisse und wenden Qualitätsmanagementsysteme an
  • wenden Verfahren und Instrumente elektronischer Kommunikation an.
Inhalt der Berufsausbildung:
  1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
  2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
  3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
  4. Umweltschutz
  5. Nutzen von Informations- und Kommunikationstechnik
  6. Umsetzen von lebensmittel- und gewerberechtlichen Bestimmungen
  7. Vorbereiten von Arbeitsabläufen;
  8. Arbeiten im Team
  9. Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen
  10. Kundenberatung,
  11. Verkauf von Produkten
  12. Handhaben und Pflegen von Anlagen, Maschinen und Geräten
  13. Lagern und Kontrollieren von Lebensmitteln, Verpackungsmaterial und Betriebsmitteln
  14. Durchführen von Geschäftsverkehr
  15. Durchführen von Werbung und Verkaufsförderung
  16. Verpacken und Aushändigen von Waren
  17. Präsentieren von Waren
  18. Umgang mit Waren, Fachberatung
  19. Herstellen von Gerichten.
Ausbildungsdauer:
3 Jahre
Ausbildungsvergütung: Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes.
Berufsschulen:
Grundlagen: Informieren Sie sich über die sachliche und zeitliche Gliederung dieser Berufsausbildung in unserem IHK-Online-Portal. Die Ausbildungsverordnung erhalten Sie beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB).
Fortbildungsmöglichkeiten:
  • Handelsassistent/-in
  • Fachkaufmann/-frau(div. Fachrichtungen)
  • Handelsfachwirt/-in
  • Geprüfte/-r Betriebswirt/-in (IHK)
Hinweise zur Prüfung: Informieren Sie sich über die anstehenden Prüfungstermine.