Fachmann/Fachfrau für Systemgastronomie
Arbeitsgebiet:
Fachleute für Systemgastronomie sorgen dafür, dass in ihrer Filiale Angebot und Qualität nach einem standardisierten Gastronomiekonzept umgesetzt werden. Sie beraten und betreuen Gäste, stellen Rechnungen aus und kassieren.
Sie legen verbindliche Qualitätsstandards fest, zum Beispiel für freundlichen Umgang mit Gästen, gleichbleibende Qualität der Speisen, einwandfreie Hygiene oder reibungslosen Personaleinsatz, und überwachen ihre Einhaltung. Neben der Kostenkontrolle verantworten sie auch die Ablauforganisation, Marketingmaßnahmen und die Gästebetreuung.
Mit der Novellierung zum 1. August 2022 ist der Ausbildungsberuf Fachleute für Systemgastronomie modernisiert worden. So wird die bewährte Kombination aus fachpraktisch-gastronomischer Kompetenz und kaufmännischem Knowhow fortgeführt und ausgebaut. Dabei wird im Systemmanagement der Fokus eindeutig auf die Aufgaben im Betrieb vor Ort gesetzt, zum Beispiel in Personalwirtschaft und Marketing. Die Rolle der Standards in der Produktion und im Service wird betont.
Branchen/Betriebe:
Die Betriebe der Systemgastronomie unterscheiden sich von der individuellen Gastronomie durch ein standardisiertes und multiplizierbares Konzept, das sie zentral steuern. Hierunter fallen Catering-Unternehmen aller Art und Gastronomieketten.
Die Betriebe der Systemgastronomie unterscheiden sich von der individuellen Gastronomie durch ein standardisiertes und multiplizierbares Konzept, das sie zentral steuern. Hierunter fallen Catering-Unternehmen aller Art und Gastronomieketten.
Berufliche Fähigkeiten:
Fachleute für Systemgastronomie
Fachleute für Systemgastronomie
- betreuen und beraten Gäste,
- präsentieren und verkaufen Produkte,
- stellen die Einhaltung von Qualitätsstandards sicher,
- organisieren Arbeitsabläufe,
- planen den Personaleinsatz und bearbeiten Personalvorgänge,
- führen Kostenkontrollen durch,
- werten betriebliche Kennzahlen aus,
- führen Marketingmaßnahmen durch.
Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild:
Die Berufsbildpositionen der integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht,
- Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit,
- Umweltschutz und Nachhaltigkeit,
- digitalisierte Arbeitswelt und
- Durchführung von Hygienemaßnahmen.
Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- Umgang mit Gästen und Teammitgliedern, Reflexion der eigenen Rolle im Betrieb, Gestaltung des Gasterlebnisses als Gastgeber oder Gastgeberin,
- Annahme und Einlagerung von Waren,
- Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben in der Küche oder in der Produktion,
- Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben im Wirtschaftsdienst,
- Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben im Service,
- Unterstützung verkaufsfördernder Maßnahmen,
- Produktzubereitung,
- Betreuung und Beratung von Gästen, Verkauf von Produkten und Dienstleistungen sowie Reklamationsmanagement,
- Systemorganisation und Systemmanagement,
- Warenwirtschaft,
- Umsetzung von Personalprozessen,
- Personalführung und -entwicklung,
- Durchführung von Marketingaktivitäten und
- kaufmännische Steuerung und Kontrolle sowie unternehmerisches Handeln.
Neuerung:
Vom zweijährigen zum dreijährigen Beruf und umgekehrt:
Ausgelernte Fachkräfte für Gastronomie können anschließend mit der Ausbildung zum Fachmann für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie oder zum Fachmann für Systemgastronomie die nächste Stufe erreichen. Optimal vorbereitet auf diese Weiterqualifizierung ist, wer bereits den entsprechenden Schwerpunkt absolviert hat, das ist aber nicht zwingend. Wenn es zwischen Azubi und Ausbildungsbetrieb vereinbart wird, können dabei die kompletten 24 Monaten angerechnet werden - das ist aber kein Muss. "Re-Va"- oder System-Azubis, die ihre Abschlussprüfung nicht schaffen, können unter bestimmten Voraussetzungen den Abschluss als Fachkraft für Gastronomie (im jeweiligen Schwerpunkt) erhalten (sogenannte Rückfalloption).
Zusatzqualifikation “Bar und Wein”:
Mit der neuen kodifizierten Zusatzqualifikation "Bar und Wein" kann der Gastro-Nachwuchs schon während der Ausbildung in eine erste attraktive Spezialisierung einsteigen (Zusatzqualifikation ist auch zugänglich für Fachleute für Systemgastronomie und Hotelberufe).
Nachfolgendes hat der Prüfling in der Prüfung nachzuweisen:
- Betriebsabläufe an der Bar zu organisieren,
- Getränke gemäß der empfohlenen Trinktemperatur fachgerecht zu lagern,
- Lagerbestände zu kontrollieren,
- Getränkeangebote anlassbezogen zusammenzustellen,
- Getränke zu empfehlen und hinsichtlich Herkunft, Inhaltsstoffen, Herstellung und Geschmack zu erläutern sowie Fachbegriffe der Bar anzuwenden,
- Cocktails nach vorgegebener Rezeptur zu kalkulieren, fachgerecht herzustellen, anzurichten und zu servieren,
- Weine fachgerecht zu servieren und
- situationsgerecht mit Gästen zu kommunizieren.
Weitere Informationen zur ZQ: Bar und Wein: DEHOGA Ausbildung
| Ausbildungsdauer: | 3 Jahre |
| Ausbildungsvergütung: | Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. |
| Berufsschule: | Bremen: - Schulzentrum des Sekundarbereiches II am Rübekamp Bremerhaven: - Carl von Ossietzky: Berufliche Schule für Dienstleistung, Gewerbe und Gestaltung |
| Grundlagen: | Informieren Sie sich über die sachliche und zeitliche Gliederung dieser Berufsausbildung in unserem IHK-Online-Portal. Die Ausbildungsverordnung erhalten Sie beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB). |
| Hinweise zur Prüfung: |
Informieren Sie sich über die anstehenden Prüfungstermine.
Die Abschlussprüfung besteht aus den Teilen 1 und 2. Der Teil 1 soll im vierten Ausbildungshalbjahr stattfinden und der Teil 2 findet am Ende der Berufsausbildung statt.
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