Fachkraft im Gastgewerbe (bis 31.07.2022)

Arbeitsgebiet:
Die Fachkraft im Gastgewerbe ist maßgeblich in den Bereichen Restaurant, Buffet, Wirtschaftsdienst, Küche, Lager und Gästebetreuung tätig.
Branchen/Betriebe:
Hotels, Gaststätten und Großküchen
Berufliche Fähigkeiten:
Fachkräfte im Gastgewerbe
  • stellen einfache Speisen her und richten sie an,
  • servieren Speisen und Getränke,
  • schenken Getränke aus und stellen Aufguss- und Heißgetränke her,
  • richten Gästeräume her,
  • lagern Waren und überwachen Bestände,
  • führen Verwaltungsarbeiten aus,
  • wirken bei Verkaufsaktionen mit,
  • nehmen Reservierungen entgegen,
  • empfangen und betreuen Gäste.
Ausbildungsschwerpunkte:
  • Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
  • Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
  • Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
  • Umweltschutz
  • Umgang mit Gästen, Beratung und Verkauf
  • Einsetzen von Geräten, Maschinen und Gebrauchsgütern, Arbeitsplanung
  • Hygiene
  • Küchenbereich
  • Servicebereich
  • Büroorganisation und -kommunikation
  • Warenwirtschaft
  • Werbung und Verkaufsförderung
  • Wirtschaftsdienst
Ausbildungsdauer:
2 Jahre
Ausbildungsvergütung: Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes.
Berufsschulen:
Grundlagen: Informieren Sie sich über die sachliche und zeitliche Gliederung dieser Berufsausbildung in unserem IHK-Online-Portal. Die Ausbildungsverordnung erhalten Sie beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB).
Fortbildungsmöglichkeiten:
Die Berufsausbildung kann bei Eignung in einem der folgenden gastgewerblichen Ausbildungsberufe fortgesetzt werden:
weitere Fortbildungsmöglichkeiten:
  • Geprüfte/-r Restaurantmeister/-in
  • Staatlich geprüfte/-r Betriebswirt/-in (Fachrichtung Hotel- und Gaststättengewerbe)
Hinweise zur Prüfung: Informieren Sie sich über die anstehenden Prüfungstermine.